Arbeitszeit Abrechung
Guten Morgen, ein Kollege hat nach längerer Krankheit ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, wie es für ihn weitergehen soll. Ist der Tag des Gespräches für ihn ein Arbeitstag oder schreibt er sich die Stunden auf, die das Gespräch dauert? Danke für eure Rückmeldungen
Community-Antworten (7)
12.01.2015 um 09:36 Uhr
hat nach längerer Krankheit Ist er wieder arbeitsfähig, dann ist es Arbeitszeit. Ist er noch ARBEITSUNFÄHIG, kann er sich keine Arbeitszeit gutschreiben.
12.01.2015 um 09:44 Uhr
...Wenn er noch Krankengeld (oder Lohnfortzahlung) bekommt, würde er, wenn er sich die Zeit anrechnen wollte, ja doppelt kassieren - das wäre dann Betrug!
12.01.2015 um 10:40 Uhr
Hier die Meinung der verdi dazu: http://www.netzwerkit.de/projekte/galeere/cgn1109
[...]Gespräche, die der Arbeitgeber mit dem/der MitarbeiterIn führen möchte, müssen während der regulären Arbeitszeit stattfinden, es sei denn, man/frau stimmt freiwillig einer anderen Zeit zu. Diese ist dann wie Arbeitszeit zu vergüten. Ihr habt jederzeit das Recht, ein Betriebsratsmitglied zu diesen Gesprächen mitzunehmen. [...]
12.01.2015 um 11:26 Uhr
Diese ist dann wie Arbeitszeit zu vergüten. Schön zu wissen, aber dazu wüßte ich gerne mal die Rechtsgrundlage.
12.01.2015 um 11:36 Uhr
Gehe ich Recht in der Annahme dass der AN noch AU ist?
Dann würde ich als Arbeitnehmer, ganz unabhängig von der möglichen Problematik mit dem Krankengeld, sogar darauf bestehen, dass das Gespräch definitiv keine Arbeitszeit ist. Sonst habe ich nämlich nachher noch das Problem, dass durch die Arbeitsaufnahme des Arbeitsunfähigkeit beendet wurde.
12.01.2015 um 12:40 Uhr
..es hat sich herausgestellt, dass der AN im Moment Urlaub hat. Er war bis Anfang Januar krank geschrieben und hat dann seinen Resturlaub dran gehängt. Der Termin mit dem AG fand in der Zeit statt, in der er Urlaub hatte.
12.01.2015 um 22:17 Uhr
@ IInonameII
Tja ... dann hoffen wir mal, dass sich die Urlaubsunterbrechung gelohnt hat. :-)
Als Arbeitszeit vergüten muss der AG die Zeit jedenfalls nicht, allenfalls angefallene Fahrtkosten erstatten.
Das ver.di Zitat ist hier völlig ungeeignet einen Vergütungsanspruch konstruieren zu können, da in diesem nicht von einem Termin während einer AU oder Urlaub ausgegangen wird.
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