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Abrechung der BR tätigkeit

B
BRrhc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wie verhält es sich denn? Gibt es wo §?

Ich muss meine Tägliche Arbeit auf 30min genau abrechnen und bestimmten Projekten zuordnen. Wie mache ich dies mit der Zeit für den BR? Rechne ich die als BR-Zeit ab oder rechne ich diese als allgemeine Zeit ab? Muss ich den Arbeitgeber darüber informieren das ich und wielange ich für den BR tätig war?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

16.03.2017 um 20:07 Uhr

Du bist nicht Rechenschaft schuldig. Du meldest Dich lediglich zur BR-Arbeit ab und danach wieder an.

Wenn es aber eine Vereinbarung gibt (es gibt doch eine BV über die Nutzung der personenbeziehbarer Leistungsdaten?), dann würde ich die Zeit auf "allgemeine Zeit" abrechnen.

Details könnt Ihr ja einmal in einem der nächsten Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber besprechen.

H
Hoppel

17.03.2017 um 10:11 Uhr

@ BRrhc

BAG, Beschluss v. 29.6.2011 – 7 ABR 135/09 –

  1. Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen.
    Zweck der Meldepflicht ist es, dem Arbeitgeber die Überbrückung des Arbeitsausfalls zu ermöglichen.
    Daher besteht keine vorherige Meldepflicht in Fällen, in denen eine vorübergehende Umorganisation der Arbeitseinteilung nicht ernsthaft in Betracht kommt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Dazu gehören insbesondere die Art der Arbeitsaufgabe des Betriebsratsmitglieds und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunterbrechung.

  2. In Fällen, in denen sich das Betriebsratsmitglied nicht vorher abmeldet, ist es verpflichtet, dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen nachträglich die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum geleisteten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen.

B
BRrhc

17.03.2017 um 12:53 Uhr

Danke!

Danke, für die ausführliche Antwort und den Verweis.

Perfekte Antwort.

E
Ernsthaft

18.03.2017 um 14:34 Uhr

„Rechne ich die als BR-Zeit ab oder rechne ich diese als allgemeine Zeit ab?“

Wie man sich hier zu verhalten hat, dürfte ja mittlerweile klar sein. Ich würde sie entgegen dem Vorschlag von Giro aber nicht als allgemeine Zeit abrechnen, sondern darauf bestehen, dass sie hier gesondert gesehen wird.

Denn wird sie allgemein abgerechnet, fällt sie auch dem Zeitkonto für das Projekt zu und ein Hier nicht mit den Besonderheiten eines BR Amtes vertrauten, das Projekt aber beurteilenden, könnte hier dann zu nicht gewollten Beurteilungen kommen (Zeitaufwand).

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