Schichtzulage
Wir sind eine Sozialstation und habe auch eine WG und gehören einen Verein an.Jetzt geht es darum,dass wir im ambulanten Bereich die Nachtzulage ab 20.00 Uhr bekommen und die WG ab 23.00Uhr. Ich muss dazu sagen,das wir im ambulanten Bereich noch alt Verträge haben und nach den BAT bezahlt wurden.Die WG wurde später gegründet und die Mitarbeiterin möchten auch die Nachtzulage ab 20.00 Uhr bezahlt bekommen.Darf der Arbeitgeber unterschiedliche Schichtzulagen zahlen,d.h.einmal ab 20.00 Uhr und einmal ab 23.00 Uhr.Das ist gerade ein sehr großes Thema bei uns.Kann mir jemand die Frage beantworten ?
Community-Antworten (1)
11.01.2015 um 22:29 Uhr
Darf er. Sind ja auch unterschiedliche AV und Tarifverträge...
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