W.A.F. LogoSeminare

Jahresurlaub schon Ende Januar planen ????

F
Fussballer
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsleiter hat uns heute Urlaubsscheine gegeben und gesagt das wir bis Ende des Monats den Jahresurlaub abgeben müssen. Muss sowas nicht erstmal mit dem Betriebsrat abgesprochen werden ? Für das 1. Halbjahr ist ja ok aber für das 2. Halbjahr können die meisten noch gar nicht abschätzen.

1.67707

Community-Antworten (7)

G
gironimo Akzeptiert

10.01.2015 um 09:47 Uhr

Planung und Urlaub beantragen und genehmigen sind eben zwei Paar Schuhe. Da sehe ich den BR schon gefordert dem AG mitzuteilen, dass der Betriebsleiter es unterlassen möge einseitig Urlaubsregeln anzuwenden. Fordert Eure Mitbestimmung ( § 87 BetrVG) ein und verhandelt über eine BV (wie metallica schon schreibt).

M
metallica

09.01.2015 um 23:20 Uhr

Natürlich ist die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze mitbestimmungspflichtig und sollte von euch in einer BV verhandelt werden. Allerdings ist eine Jahresplanung des Urlaubs auch nicht ungewöhnlich.

F
Fussballer

10.01.2015 um 01:39 Uhr

Eine Jahresplanung ist nicht ungewöhnlich das stimmt, aber das die Urlaubsscheine bis ende Januar abgeben muss, das ist ungewöhnlich. Und darauf besteht der Betriebsleiter.

P
Pickel

10.01.2015 um 09:23 Uhr

Das ist überhaupt nicht ungewöhnlich sondern im Gegenteil völlig normal.

M
metallica

10.01.2015 um 10:02 Uhr

Ladet den BL zeitnah ein, sagt ihm, als Kompromiss nur Urlaub bis 30.06. dieses Jahr und sprecht über die grundsätzlichen Regelungen für die 2. Jahreshälfte 2015 und wie es zukünftig laufen soll. Mit nicht ungewöhnlich meinte ich auch, dass die meisten mir bekannten AN den Großteil ihres Jahresurlaubs schon Ende des des vorherigen Jahres bzw. Anfang des aktuellen Jahres festlegen müssen- der Wunsch des BL also nicht welktfremd ist die Urlaubsscheine im Januar haben zu wollen.

H
Hasenfuss

10.01.2015 um 10:15 Uhr

Ich kenne viele Betriebe die ihren kompletten Jahresurlaub schon bis 31.10. für das nächste Jahr beantragen müssen. Die Jahresplanung ist also nicht ungewöhnlich. Der BR ist in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Da ihr anscheinend noch keine Betriebsvereinbarung oder anderweitige Regelung habt, solltest ihr mit dem Betriebsleiter sprechen und einen Kompromiss finden. Irgendwie ist es ja auch logisch, dass der Arbeitgeber planen muss, wann wer da ist und wann nicht und ihr könnt euren Urlaubsplatz schon fest buchen.

P
Pickel

10.01.2015 um 12:10 Uhr

Den Vorschlag von Metallica halte ich besonders aus AN-Sicht für schlecht. Das hieße niemand von euch könnte jetzt seinen Sommerurlaub ab Juli zu Frühbuchertarifen buchen!

Legt lieber fest dass 2/3 bis Ende Januar einzureichen sind, der Rest flexibel und mit der Gefahr dass dann kurzfristig dem Wunsch nicht entsprochen werden kann

Ihre Antwort