Erstellt am 09.01.2015 um 22:20 Uhr von metallica
Natürlich ist die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze mitbestimmungspflichtig und sollte von euch in einer BV verhandelt werden. Allerdings ist eine Jahresplanung des Urlaubs auch nicht ungewöhnlich.
Erstellt am 10.01.2015 um 00:39 Uhr von Fussballer
Eine Jahresplanung ist nicht ungewöhnlich das stimmt, aber das die Urlaubsscheine bis ende Januar abgeben muss, das ist ungewöhnlich. Und darauf besteht der Betriebsleiter.
Erstellt am 10.01.2015 um 08:23 Uhr von Pickel
Das ist überhaupt nicht ungewöhnlich sondern im Gegenteil völlig normal.
Erstellt am 10.01.2015 um 08:47 Uhr von gironimo
Planung und Urlaub beantragen und genehmigen sind eben zwei Paar Schuhe. Da sehe ich den BR schon gefordert dem AG mitzuteilen, dass der Betriebsleiter es unterlassen möge einseitig Urlaubsregeln anzuwenden. Fordert Eure Mitbestimmung ( § 87 BetrVG) ein und verhandelt über eine BV (wie metallica schon schreibt).
Erstellt am 10.01.2015 um 09:02 Uhr von metallica
Ladet den BL zeitnah ein, sagt ihm, als Kompromiss nur Urlaub bis 30.06. dieses Jahr und sprecht über die grundsätzlichen Regelungen für die 2. Jahreshälfte 2015 und wie es zukünftig laufen soll. Mit nicht ungewöhnlich meinte ich auch, dass die meisten mir bekannten AN den Großteil ihres Jahresurlaubs schon Ende des des vorherigen Jahres bzw. Anfang des aktuellen Jahres festlegen müssen- der Wunsch des BL also nicht welktfremd ist die Urlaubsscheine im Januar haben zu wollen.
Erstellt am 10.01.2015 um 09:15 Uhr von Hasenfuss
Ich kenne viele Betriebe die ihren kompletten Jahresurlaub schon bis 31.10. für das nächste Jahr beantragen müssen. Die Jahresplanung ist also nicht ungewöhnlich. Der BR ist in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Da ihr anscheinend noch keine Betriebsvereinbarung oder anderweitige Regelung habt, solltest ihr mit dem Betriebsleiter sprechen und einen Kompromiss finden. Irgendwie ist es ja auch logisch, dass der Arbeitgeber planen muss, wann wer da ist und wann nicht und ihr könnt euren Urlaubsplatz schon fest buchen.
Erstellt am 10.01.2015 um 11:10 Uhr von Pickel
Den Vorschlag von Metallica halte ich besonders aus AN-Sicht für schlecht. Das hieße niemand von euch könnte jetzt seinen Sommerurlaub ab Juli zu Frühbuchertarifen buchen!
Legt lieber fest dass 2/3 bis Ende Januar einzureichen sind, der Rest flexibel und mit der Gefahr dass dann kurzfristig dem Wunsch nicht entsprochen werden kann