Mit dem BR wurde folgende Regelung mündlich vereinbart : Der Urlaub in der Liste gilt als gewährt wenn der jeweilige Mitarbeiter nicht angesprochen wurde. Für gewünschte Urlaubstage welche nicht in der Liste stehen muß ein Urlaubsantrag geschrieben werden welcher von der Produktionsleitung genehmigt werden kann ... aber nicht muss !
Nun sollen plötzlich alle MA auch für ihren Listenurlaub einen Urlaubsschein kurz vor dem Urlaub ausfüllen und dieser wird möglicherweise nicht genehmigt. Somit ist ein Jahresurlaub nicht mehr planbar.
Leider ist das Bundesurlaubsgesetz sehr oberfklächlich gehalten. Unsere Geschäftsleitung lässt sich aber am besten mit Gesetzen und Gerichtsurteilen beeindrucken.
Könnt ihr mir Urteile oder Diskussionshilfen geben ?
Danke
WW
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