Jahresurlaub nicht planbar?
Wir sind ein Industriebetrieb mit knapp 100 Beschäftigten. In diesem Jahr ist es nicht zum Abschluß einer Betriebsvereinbarung zum Jahresurlaub gekommen. Im Januar wurden in den Abteilungen Listen ausgelegt in denen man seinen gewünschten Jahresurlaub eintragen soll. Diese Listen wollte die Geschäftsführung dann sichten und sich bei Problemfällen mit den betroffenen unterhalten.
Mit dem BR wurde folgende Regelung mündlich vereinbart : Der Urlaub in der Liste gilt als gewährt wenn der jeweilige Mitarbeiter nicht angesprochen wurde. Für gewünschte Urlaubstage welche nicht in der Liste stehen muß ein Urlaubsantrag geschrieben werden welcher von der Produktionsleitung genehmigt werden kann ... aber nicht muss !
Nun sollen plötzlich alle MA auch für ihren Listenurlaub einen Urlaubsschein kurz vor dem Urlaub ausfüllen und dieser wird möglicherweise nicht genehmigt. Somit ist ein Jahresurlaub nicht mehr planbar.
Leider ist das Bundesurlaubsgesetz sehr oberfklächlich gehalten. Unsere Geschäftsleitung lässt sich aber am besten mit Gesetzen und Gerichtsurteilen beeindrucken.
Könnt ihr mir Urteile oder Diskussionshilfen geben ?
Danke
WW
Community-Antworten (3)
22.03.2007 um 20:09 Uhr
Den Arbeitgeber auffordern mit dem Betriebsrat gem.§ 87 Abs.1 Ziffer 5 BetrVG eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. In der Betriebsvereinbarung wird geregelt, die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.
Weigert der Arbeitgeber sich oder werdet ihr nicht einig, sollte eine Einigungstelle einberufen werden (§87 Abs.2 BetrVG)
23.03.2007 um 07:58 Uhr
Genau, spätestens nach der Drohung mit der Einigungsstelle kommt Beegung in die Sache!!!
23.03.2007 um 11:01 Uhr
Nach § 7 (1) BUrlG sind die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange ..... entgegenstehen. Damit wird der Willkür von AG ein Riegel vorgeschoben.
Verwandte Themen
Kann man den Jahresurlaub nehmen - und dann kündigen?
Hallo, wenn jemand zum 1. Mai neu in einer Firma anfängt und die Firma genehmigt dem Angestellten für Juni seinen ganzen Jahresurlaub (19Tage), und der Angestellte kündigt zum 30. Mai bei der Firma
Genehmigung von Jahresurlaub für Betriebsratsvorsitzende
Eine Frage : Darf mir mein Arbeitgeber meinen Jahresurlaub verweigern ? Ich bin seit einem halben Jahr BR-Vorsitzender also mit wenig Erfahrung . Da ich in jedem Jahr meinen Jahresurlaub bereits im
Urlaubsanspruch - AN gezwungen wenn Arbeitsausfall zwecks Materialmangels Urlaub vom Jahresurlaub zu nehmen?
Hallo, wer kann mir sagen ob es für den Jahresurlaub Vorschriften gibt die der AG einstreichen kann und der AN gezwungen ist wenn Arbeitsausfall zwecks Materialmangels Urlaub vom Jahresurlaub nehmen m
Urlaubsanspruch 2 - Wieviel Jahresurlaub ist gesetzlich festgeschrieben?
hallo, schon wieder streß bei uns.die Situation ist so bei uns ist Anlagenstillstand da unser vertragspartner an den wir liefern unser Ausgangsmaterial nimmt da dort ein Maschienenausfall mehr Kosten
Planung Jahresurlaub außerhalb oder während der Arbeitszeit?
Hallo zusammen, wir zermatern uns aktuell den Kopf, vielleicht weiß das jemand von euch: Ist es gesetzlich zulässig bzw. gibt es einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung, wann man seinen Jahresurla