Hallo an alle,

habe mal eine Frage was den Abgabetermin vom Jahresurlaub betr.
Wir sind eine Abteilung mit ca 15 MA. Bisher haben wir unsere Urlaubswünsche zum 31.1. des Jahres einreichen müssen, dann wurde unter Berücksichtigung der BUrlG entschieden, wer bei zu viele zeitgleiche Urlaubsanmeldungen gehen darf und wer den Urlaub abgelehnt bekommt. Es können höchstens 3 MA gleichzeitig in den Urlaub gehen. Meistens haben sich die Kollegen untereinander geeinigt und der Abteilungsleiter musste erst gar nicht einschreiten.
Im letzten Jahr hat,es begonnen, dass der Abteilungsleiter den Abgabetermin der Urlaubswünsche 4 Wochen nach vorne verschob und wir zum 31.12. des laufenden Jahres den Urlaub abgeben sollen. Im diesem Jahr sollen wir den Urlaub bis zum 15.12. abgeben, da wurde der Termin wieder 2 Wochen nach vorne versetzt.

Nun zum eigentlichen Problem:
Der ein oder andere MA weiß jetzt noch nicht wann er im Sommer Urlaub einplanen soll,da er aus privaten Gründen (Ehefrau neuer Job, Partner darf erst zum 31.12. in seiner Firma den Urlaub einreichen usw.) nicht soweit im Voraus planen kann. Sollte der MA nicht bis zum 15.12.seinen Urlaub abgegeben haben,findet er keine Berücksichtigung im Urlaubsplaner und kann sich nicht mehr an Wunschtage eintragen, da evtl. schon drei andere Mitarbeiter drinstehen und der Urlaub genehmigt ist. Kann ich hier als BR unter Mitbestimmungsrechte die u.a. im BUrlG stehen den Abgabetermin nach hinten versetzten?
Es geht mir in erster Linie nur um den Abgabetermin,es wird dadurch keinen Engpass an Personal geben. Und kann der AG im Januar Urlaub ablehnen,wenn er noch gar nicht weiß, wie die Auftragslage im August ist?