Erstellt am 11.11.2022 um 09:05 Uhr von seehas
Ihr könnt bei beiden Anbietern mal nach Referenzen fragen. Dann in den dortigen Betrieben erfragen wie diese Anbieter ihre Aufgaben wahrnehmen. Ob sie auf dem Papier stehen oder ob sie etwas tun.
Wichtig ist es auch, dass der Vertrag mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausreichend dotiert ist. Es müssen angemessene Stundenkontingente für die zu erledigenden Aufgaben vereinbart sein. Ein paar Informationen zum Thema sind hier zu finden:
https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/downloads/faq_vorschr_2.pdf
Erstellt am 11.11.2022 um 09:59 Uhr von fantil
Sicherheitsbeauftragte werden aus den eigenen Reihen ernannt und üben dieses Amt ehrenamtlich aus.
Ich vermute du verwechselst es mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Erstellt am 11.11.2022 um 16:22 Uhr von Ch.Ju.
Vielen Dank für die beiden Antworten.
Die Begriffsklärung war mir auch noch nicht explizit geläufig, also auch herzlichen Dank dafür.
Die Anregungen werden ich gerne mit in meine Bearbeitung mit einfließen lassen. MfG, Ch.Ju.