Hallo,

es geht um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach §22 SGB VII. Dort steht sinngemäß: der BR ist bei der Bestellung zu beteiligen. Was bedeutet hier beteiligen? Die volle Bandbreite bei der Besetzung einer offenen Stelle (Ausschreibung, auswahlverfahren, §99) oder läuft es über §87 7?