Erstellt am 19.01.2010 um 17:56 Uhr von pirat
@letzeburg,
wenn Du Dir dies verinnerlicht hast, frage nochmal.....
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7429.pdf
Erstellt am 19.01.2010 um 19:21 Uhr von letzeburg
Danke, aber leider steckt da die Antwort nicht drin
Erstellt am 25.01.2010 um 09:37 Uhr von betriebsratten
@letzeburg
Doch
Zitat
Bei der Bestellung hat der Betriebsrat mitzuwirken. Die Mitwirkung besteht darin, dass der Unternehmer den Betriebsrat über die beabsichtigte Bestellung bestimmter Personen zu Sicherheitsbeauftragten unterrichtet. Der Betriebsrat kann eigene Vorschläge unterbreiten. Die Entscheidung über die endgültige Bestellung liegt aber beim Unternehmer.