Bestellung von Sicherheitsbeauftragten - Was bedeutet hier Beteiligen des BR?
Hallo,
es geht um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach §22 SGB VII. Dort steht sinngemäß: der BR ist bei der Bestellung zu beteiligen. Was bedeutet hier beteiligen? Die volle Bandbreite bei der Besetzung einer offenen Stelle (Ausschreibung, auswahlverfahren, §99) oder läuft es über §87 7?
Community-Antworten (3)
19.01.2010 um 18:56 Uhr
@letzeburg, wenn Du Dir dies verinnerlicht hast, frage nochmal.....
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7429.pdf
19.01.2010 um 20:21 Uhr
Danke, aber leider steckt da die Antwort nicht drin
25.01.2010 um 10:37 Uhr
@letzeburg
Doch Zitat Bei der Bestellung hat der Betriebsrat mitzuwirken. Die Mitwirkung besteht darin, dass der Unternehmer den Betriebsrat über die beabsichtigte Bestellung bestimmter Personen zu Sicherheitsbeauftragten unterrichtet. Der Betriebsrat kann eigene Vorschläge unterbreiten. Die Entscheidung über die endgültige Bestellung liegt aber beim Unternehmer.
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