Erstellt am 08.01.2015 um 10:06 Uhr von Dezibel
Im 5er Gremium ist eine Freistellung in dieser Art nicht vorgesehen.-
Aber der Kollege kann sich selbst für die notwendige Zeit für die Betriebsratsarbeit freistellen. Abmelden beim Chef und wieder anmelden.
Erstellt am 08.01.2015 um 10:13 Uhr von moreno
Na bei einem 5er Gremium seit Ihr ja wahrscheinlich unter 101 AN der 38er ist aber doch für Betriebe ab 200 AN. Also braucht es Euch ja nicht stören das er komplex ist ;-) die Kollegin befreit sich nach §37 BetrVG in dem Umfang für Betriebsratstätigkeit den sie benötigt von Ihrer Arbeit. Und wenn bei Euch grad viel zu tun ist dann meldet sie sich halt jeden Tag für ihre 4 Stunden ab.
Erstellt am 08.01.2015 um 11:44 Uhr von gironimo
Ich sehe da auch gar kein Problem, über den § 37 BetrVG die notwendige Zeit zu bekommen. Und klar - es kann auch vier Stunden dauern. Einzig lästiger Punkt ist das an- und abmelden für BR-arbeit beim Vorgesetzten. Aber der hat die Abmeldung hinzunehmen.
Erstellt am 08.01.2015 um 11:56 Uhr von vobamaus
Danke, werde dies gleich weitergeben
Erstellt am 10.01.2015 um 13:14 Uhr von PeterPaula
Naja, ganz so abenteuerlich ist es dann doch nicht bezüglich An- und Abmelden wegen notwendiger BR-Arbeit. Wenn ein BRM der Meinung ist am nächsten Freitag ganztägig BR-Arbeit leisten zu müssen, kann er dies VORAB schon der zuständigen Stelle mitteilen. Würde die BR-Arbeit sogar mehrere Tage der Woche in Anspruch nehmen, teilt das entsprechende BRM der zuständigen Stelle im Unternehmen einfach die entsprechenden Tage dieser Woche mit, an dem es notwendige BR-Arbeit erledigt. Diese/r Tag / Tage ist / sind dann im Dienstplan als Freistellung einzutragen bzw. der AG hat dafür zu sorgen, das dass entsprechende BRM seinen Pflichten nachgehen kann. Dies ginge auch z.B. über einen Zeitraum von einem Monat, wo das entsprechende BRM z.B. 10 BR-Freistellungen für den Monat Februar dem AG MITTEILT und nicht um Erlaubnis fragt ;)