Hallo...
Möchte mich noch mal melden wegen der Urlaubsanrechnung bei Teilfreistellung.(siehe letzter beitrag)
Wo steht das jetzt genau mit dem anrechnen des Urlaubs?? §38/8a sagt: Urlaub bei Freistellung ist genau so zu behandeln als ob er/sie nicht freigestellt wäre ???
Kann mir das mal einer erläutern??? Danke Mark.01