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Urlaubsanrechnung bei Teilfreistellung?

M
mark.01
Jan 2018 bearbeitet

Hallo... Möchte mich noch mal melden wegen der Urlaubsanrechnung bei Teilfreistellung.(siehe letzter beitrag) Wo steht das jetzt genau mit dem anrechnen des Urlaubs?? §38/8a sagt: Urlaub bei Freistellung ist genau so zu behandeln als ob er/sie nicht freigestellt wäre ??? Kann mir das mal einer erläutern??? Danke Mark.01

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

30.01.2007 um 20:13 Uhr

Mark.01 Du bekommst einfach genauso viel Urlaub wie vor Deiner Freistellung. Das kann man dann z.B. entweder getrennt ausrechnen und es wird immer dort Urlaub abgezogen wo Du fehlst oder Du hast einen Gesamturlaubsanspruch und der Urlaub wird auf einem Dienstplan vermerkt, wo auch Deine BR Tage eingetragen sind und somit von allen AT gesamt abgezogen.

W
wölfchen

30.01.2007 um 21:53 Uhr

Also das Thema wird auch durch die Wiederholung nicht besser. Was möchtest Du denn wo an- oder abgerechnet haben? Du wirst genau so behandelt, als ob Du nicht freigestellt wärst, heißt also, wenn Du von Montag bis Freitag Urlaub hast, dann wird der Urlaub da an- oder abgerechnet, wo Du an diesen Tagen planmäßig arbeiten würdest. Was geht Dich denn das Kostenstellen- Gewusel des AG an?

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