W.A.F. LogoSeminare

Aus dem Urlaub holen

E
Eibauer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Da unsere Firma auch für den Winterdienst zuständig ist, ist es mal wieder passiert das ein Kollege aus dem Urlaub geholt worden ist. Ich weis daß es das ja nicht gibt. Aber jetzt meine Frage: bekommt er jetzt die Zeit als Überstunden gut geschrieben und den Urlaubstag auch. Wenn ja, unter welchem Gesetz find ich das. Danke schon mal

1.62007

Community-Antworten (7)

P
Püppi

06.01.2015 um 22:50 Uhr

Bei uns ist dieses Thema in der Betriebsvereinbarung unter "Urlaubsgrundsätze" geregelt!

In unserer BV steht z.B. "nur bei betrieblicher Notwendigkeit darf ein AN aus dem Urlaub geholt werden; Personalmangel bzw. fehlerhafte Personalplanung gehören nicht dazu". Wir kriegen dann die Überstunden gutgeschrieben (wenn wir stundenweise einspringen) bzw. den ganzen Urlaubstag/e(wenn' denn ein ganzer Tag/e ist). Zusätzlich gibt es eine einmalige Sonderzahlung, quasi als kleine "Wiedergutmachung".

Morgen frage ich nochmal unseren Vorsitzenden, ob er mir dazu eventuell ein Gesetzt/einen Paragraphen nennen kann (hat die BV ja schliesslich mal ausgehandelt).

Schönen Abend noch!

K
Kölner

06.01.2015 um 22:59 Uhr

Püppi Diese BV ist das allerletzte und sollte zum Wohle aller in den Müll! Deinem BR würde ich den Saft abdrehen bei so einer BV...

N
nicoline

07.01.2015 um 00:10 Uhr

Morgen frage ich nochmal unseren Vorsitzenden,ob er mir dazu eventuell ein Gesetzt/einen Paragraphen nennen kann Brauchst Du nicht, er kann Dir mit Sicherheit kein Gesetz nennen, in welchem das steht.

G
gironimo

07.01.2015 um 08:31 Uhr

Wer arbeitet macht eben keinen Urlaub. Also werden die Urlaubstage gut geschrieben, an denen er gearbeitet hat. Die geleistete Arbeit wird ganz normal als Arbeitszeit gewertet.

K
Kölner

07.01.2015 um 11:11 Uhr

Es ist doch das Allerletzte, dass sich ein BR (Püppi) dazu hinreissen lässt, eine BV abzuschliessen, die die Anforderungen an eine Stornierung des Urlaubs durch den AG runtersetzt. Wo sind wir, was soll das? Ein BR, der sich zu sowas erweichen lässt, kennt entweder die Urteilslage nicht oder ist dem AG hörig.

V
Vince

11.01.2015 um 14:56 Uhr

Die Frage ist, wer sich an diese BV halten will. Ich denke hier auch an das Günstigkeitsprinzip.

P
Pjöööng

12.01.2015 um 11:57 Uhr

Verstehe die Aufregung nicht. Die BV ist doch in sich unsinnig.

"Personalmangel" ist nach der BV ausdrücklich kein Grund für die Ausdemurlaubholung. Also dürfte nur aus dem Urlaub geholt werden, wenn genügend Personal da ist. Aber dann besteht doch gar kein Grund...

"Gut gemeint" ist die Mutter von "schlecht gemacht"!

Ihre Antwort