Hallo zusammen
Da unsere Firma auch für den Winterdienst zuständig ist, ist es mal wieder passiert das ein Kollege aus dem Urlaub geholt worden ist. Ich weis daß es das ja nicht gibt. Aber jetzt meine Frage: bekommt er jetzt die Zeit als Überstunden gut geschrieben und den Urlaubstag auch. Wenn ja, unter welchem Gesetz find ich das.
Danke schon mal