Aus dem Urlaub holen
Hallo zusammen Da unsere Firma auch für den Winterdienst zuständig ist, ist es mal wieder passiert das ein Kollege aus dem Urlaub geholt worden ist. Ich weis daß es das ja nicht gibt. Aber jetzt meine Frage: bekommt er jetzt die Zeit als Überstunden gut geschrieben und den Urlaubstag auch. Wenn ja, unter welchem Gesetz find ich das. Danke schon mal
Community-Antworten (7)
06.01.2015 um 22:50 Uhr
Bei uns ist dieses Thema in der Betriebsvereinbarung unter "Urlaubsgrundsätze" geregelt!
In unserer BV steht z.B. "nur bei betrieblicher Notwendigkeit darf ein AN aus dem Urlaub geholt werden; Personalmangel bzw. fehlerhafte Personalplanung gehören nicht dazu". Wir kriegen dann die Überstunden gutgeschrieben (wenn wir stundenweise einspringen) bzw. den ganzen Urlaubstag/e(wenn' denn ein ganzer Tag/e ist). Zusätzlich gibt es eine einmalige Sonderzahlung, quasi als kleine "Wiedergutmachung".
Morgen frage ich nochmal unseren Vorsitzenden, ob er mir dazu eventuell ein Gesetzt/einen Paragraphen nennen kann (hat die BV ja schliesslich mal ausgehandelt).
Schönen Abend noch!
06.01.2015 um 22:59 Uhr
Püppi Diese BV ist das allerletzte und sollte zum Wohle aller in den Müll! Deinem BR würde ich den Saft abdrehen bei so einer BV...
07.01.2015 um 00:10 Uhr
Morgen frage ich nochmal unseren Vorsitzenden,ob er mir dazu eventuell ein Gesetzt/einen Paragraphen nennen kann Brauchst Du nicht, er kann Dir mit Sicherheit kein Gesetz nennen, in welchem das steht.
07.01.2015 um 08:31 Uhr
Wer arbeitet macht eben keinen Urlaub. Also werden die Urlaubstage gut geschrieben, an denen er gearbeitet hat. Die geleistete Arbeit wird ganz normal als Arbeitszeit gewertet.
07.01.2015 um 11:11 Uhr
Es ist doch das Allerletzte, dass sich ein BR (Püppi) dazu hinreissen lässt, eine BV abzuschliessen, die die Anforderungen an eine Stornierung des Urlaubs durch den AG runtersetzt. Wo sind wir, was soll das? Ein BR, der sich zu sowas erweichen lässt, kennt entweder die Urteilslage nicht oder ist dem AG hörig.
11.01.2015 um 14:56 Uhr
Die Frage ist, wer sich an diese BV halten will. Ich denke hier auch an das Günstigkeitsprinzip.
12.01.2015 um 11:57 Uhr
Verstehe die Aufregung nicht. Die BV ist doch in sich unsinnig.
"Personalmangel" ist nach der BV ausdrücklich kein Grund für die Ausdemurlaubholung. Also dürfte nur aus dem Urlaub geholt werden, wenn genügend Personal da ist. Aber dann besteht doch gar kein Grund...
"Gut gemeint" ist die Mutter von "schlecht gemacht"!
Verwandte Themen
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Urlaub/Frei - aus welchen Gründen kann der AG den AN holen?
ÄlterDer AG kann einen AN bekanntlicherweise nur bedingt aus dem geplanten Urlaub holen oder aus dem Frei...meine Frage, aus welchen Gründen kann der AG den AN holen und unter welchen Gestzestexten kann ic
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub streichen weil BV regelt dass nur 10 Tage alter Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden dürfen - wer kann helfen?
ÄlterHi Zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei unserem Problem helfen... und am besten auch noch gaaaanz schnell! Bei uns in der Firma gibt es eine Abteilung (Datenaufbereitung) mit 2 Mitarbeitern. Im
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e