Erstellt am 06.01.2015 um 21:50 Uhr von Püppi
Bei uns ist dieses Thema in der Betriebsvereinbarung unter "Urlaubsgrundsätze" geregelt!
In unserer BV steht z.B. "nur bei betrieblicher Notwendigkeit darf ein AN aus dem Urlaub geholt werden; Personalmangel bzw. fehlerhafte Personalplanung gehören nicht dazu". Wir kriegen dann die Überstunden gutgeschrieben (wenn wir stundenweise einspringen) bzw. den ganzen Urlaubstag/e(wenn' denn ein ganzer Tag/e ist). Zusätzlich gibt es eine einmalige Sonderzahlung, quasi als kleine "Wiedergutmachung".
Morgen frage ich nochmal unseren Vorsitzenden, ob er mir dazu eventuell ein Gesetzt/einen Paragraphen nennen kann (hat die BV ja schliesslich mal ausgehandelt).
Schönen Abend noch!
Erstellt am 06.01.2015 um 21:59 Uhr von Kölner
Püppi
Diese BV ist das allerletzte und sollte zum Wohle aller in den Müll! Deinem BR würde ich den Saft abdrehen bei so einer BV...
Erstellt am 06.01.2015 um 23:10 Uhr von nicoline
*Morgen frage ich nochmal unseren Vorsitzenden,ob er mir dazu eventuell ein Gesetzt/einen Paragraphen nennen kann*
Brauchst Du nicht, er kann Dir mit Sicherheit kein Gesetz nennen, in welchem das steht.
Erstellt am 07.01.2015 um 07:31 Uhr von gironimo
Wer arbeitet macht eben keinen Urlaub. Also werden die Urlaubstage gut geschrieben, an denen er gearbeitet hat. Die geleistete Arbeit wird ganz normal als Arbeitszeit gewertet.
Erstellt am 07.01.2015 um 10:11 Uhr von Kölner
Es ist doch das Allerletzte, dass sich ein BR (Püppi) dazu hinreissen lässt, eine BV abzuschliessen, die die Anforderungen an eine Stornierung des Urlaubs durch den AG runtersetzt. Wo sind wir, was soll das?
Ein BR, der sich zu sowas erweichen lässt, kennt entweder die Urteilslage nicht oder ist dem AG hörig.
Erstellt am 11.01.2015 um 13:56 Uhr von Vince
Die Frage ist, wer sich an diese BV halten will. Ich denke hier auch an das Günstigkeitsprinzip.
Erstellt am 12.01.2015 um 10:57 Uhr von Pjöööng
Verstehe die Aufregung nicht. Die BV ist doch in sich unsinnig.
"Personalmangel" ist nach der BV ausdrücklich kein Grund für die Ausdemurlaubholung. Also dürfte nur aus dem Urlaub geholt werden, wenn genügend Personal da ist. Aber dann besteht doch gar kein Grund...
"Gut gemeint" ist die Mutter von "schlecht gemacht"!