Feiertag im Einzelhandel
Hallo zusammen,
gut möglich dass folgende Frage hier schon mal gestellt wurde.
Kann der Arbeitgeber im Handel (Öffnungszeiten Montag bis Samstag) bei einer 5-Tage-Arbeitswoche den freien Tag auf einen Feiertag legen bzw. stimmt seine Aussage, dass es dann keinen zusätzlichen freien Tag gibt?
Mir ist klar, dass es eigentlich nicht sein darf, deshalb wäre mir wichtig, welche Begründung man dem AG vorlegt bzw. auf welche Rechtslage man sich beziehen kann.
Danke im Voraus
Community-Antworten (6)
06.01.2015 um 12:03 Uhr
Warum soll das nicht gehen?
06.01.2015 um 12:05 Uhr
Habt ihr einen BR? Je nachdem was für für Einzelhandelsware ihr vertreibt und wie eure sonstigen Öffnungszeiten sind würde ich ihn fragen wie er auf dieses schmale Brett kommt und er solle dies doch bitte in Schriftform beweisen/zeigen.
06.01.2015 um 12:09 Uhr
Snooker, falsch (mal wieder). Der AG gibt einem ANlein schlicht und einfach an 5 Tagen Arbeit. Da zufällig ein Tag in der Woche ein Feiertag ist, will der AN noch einen freien Tag mehr. Sollte es keinen Passus im entsprechenden TV geben, handelt der AG richtig. Warum auch nicht?
06.01.2015 um 12:48 Uhr
Würde ich Dir auch in so weit nicht wiedersprechen. Frage ist nur, wird dort auch außerhalb der Öffnungszeiten gearbeitet. Wenn nein und auch an Feiertagen ist geschlossen, wäre da doch noch Handlungsmöglichkeit für einen BR. Deshalb auch meine Frage ob einer vorhanden ist.
06.01.2015 um 12:53 Uhr
nein, es gibt dort leider keinen BR.
Ist ein relativ kleiner Laden, in dem die beiden Vollzeit-Angestellten je einen unterschiedlichen freien Tag in der Woche haben... es sei denn, es ist ein Feiertag.... dann haben sie diesen "freien Tag" am selben Tag. Und ich meine mal gelesen zu haben, dass der AG eben diesen freien Tag nicht generell auf diesen Feiertag legen darf. Letztenendes würde man ja damit auch die Anzahl der Jahresarbeitstage überschreiten, die man für so ein Arbeitsmodell zugrunde legt.
06.01.2015 um 12:57 Uhr
Sorry, aber in dem Fall muss ich mich Kölner anschliessen.
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