Hallo zusammen,

gut möglich dass folgende Frage hier schon mal gestellt wurde.

Kann der Arbeitgeber im Handel (Öffnungszeiten Montag bis Samstag) bei einer 5-Tage-Arbeitswoche den freien Tag auf einen Feiertag legen bzw. stimmt seine Aussage, dass es dann keinen zusätzlichen freien Tag gibt?

Mir ist klar, dass es eigentlich nicht sein darf, deshalb wäre mir wichtig, welche Begründung man dem AG vorlegt bzw. auf welche Rechtslage man sich beziehen kann.

Danke im Voraus