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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bereitschaft bei Kurzarbeit ?

V
vschrotti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo . Frage wenn ich auf kurzarbeit bin muss ich da Bereitschaft 24 h machen ? Hoffe mir kann einer weiter helfen .

4.33003

Community-Antworten (3)

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Hassan

05.01.2015 um 10:08 Uhr

Hallo, kurz und schnell ... Kurzarbeit hat nichts mit Kurzarbeiten zutun, vielmehr mit weniger Arbeiten ! Wenn man ein wenig drüber nachdenkt kommt man selber drauf. Gruß Hassan

G
gironimo

05.01.2015 um 10:19 Uhr

Natürlich kommt es auch auf die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit an. Aber grundsätzlich arbeitet man ja nicht, wenn man Bereitschaft hat - erst wenn dann der Arbeitsfall eintritt.

L
Lurchi

05.01.2015 um 15:37 Uhr

Letztendlich stellt sich doch hierbei lediglich die Frage der Bezahlung. Ausschließen lässt sich der 24h Bereitschaftsdienst (so er denn bei Euch nicht unüblich ist) sicherlich durch Zahlung von KUG nicht. Beides geht dann allerdings nicht. Der Bereitschaftsdienst wird also wie üblich als Arbeitszeit vom AG bezahlt. Der Zeitraum in dem Du in Kurzarbeit bist, wird hingegen prozentual durch KUG abgedeckt. Ich hoffe ich hab die Fragestellung richtig interpretiert......

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