Erstellt am 05.01.2015 um 09:08 Uhr von Hassan
Hallo, kurz und schnell ...
Kurzarbeit hat nichts mit Kurzarbeiten zutun, vielmehr mit weniger Arbeiten !
Wenn man ein wenig drüber nachdenkt kommt man selber drauf.
Gruß Hassan
Erstellt am 05.01.2015 um 09:19 Uhr von gironimo
Natürlich kommt es auch auf die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit an. Aber grundsätzlich arbeitet man ja nicht, wenn man Bereitschaft hat - erst wenn dann der Arbeitsfall eintritt.
Erstellt am 05.01.2015 um 14:37 Uhr von lurchi
Letztendlich stellt sich doch hierbei lediglich die Frage der Bezahlung. Ausschließen lässt sich der 24h Bereitschaftsdienst (so er denn bei Euch nicht unüblich ist) sicherlich durch Zahlung von KUG nicht. Beides geht dann allerdings nicht. Der Bereitschaftsdienst wird also wie üblich als Arbeitszeit vom AG bezahlt. Der Zeitraum in dem Du in Kurzarbeit bist, wird hingegen prozentual durch KUG abgedeckt.
Ich hoffe ich hab die Fragestellung richtig interpretiert......