Was tun bei Abgase am Arbeitsplatz?
Hallo liebe Kollegen,
Wir arbeiten in freien Bereichen wo sehr viele Fahrzeuge und Geräte mit Diesel Antriebe eingesetzt werden. In letzter Zeit heufen sich Beschwerden der AN über Abgasbelastungen. Ich würde hier gerne den AG auf Abhilfe in die Pflichtnehmen. Ich habe mir mal einen Überblick in den jeweiligen Arbeitsbereichen verschafft wo die Beschwerden am häufigsten auftreten. Da wir hauptsächlich im freien arbeiten, kommt es, besonders wenn der Wind ungünstig steht oder garkein Wind herrscht, tatsächlich zu gravierenden Dieselgestank, der einem innerhalb einiger Minuten nicht nur Kopfschmerzen, sondern auch Halsschmerzen, Reizhusten und Übelkeit bereitet.
Nun habe ich reichlich recherchiert und auch herausgefunden, das die WHO kürzlich Dieselabgase als besonders Krebserregend eingestuft hat. Mit beiden Argumenten habe ich natürlich auch schon bei unserem AG vorgesprochen, der sieht sich hier jedoch nicht in der Pflicht. Er teilte mir mit, dass sämtliche Fahrzeuge von der Berufsgenossenschafft geprüft und abgenommen wurden und deshalb auch kein Handlungsbedarf besteht. Auch unser Betriebsarzt sieht keine gesundheitlichen Nachteile beim Einsatz der Dieselgeräte.
Heute habe ich versucht Urteile zum Thema Gesundheitsschutz, in Verbindung mit Dieselabgase, zu finden, ohne Erfolg. Aus meiner Sicht sind die Abgasbelastungen einfach nicht hinnehmbar. Ein AN der draussen arbeitet, muss täglich zwischen 2 bis 4 Stunden Dieselsbgase inhalieren, mal heftig stark, mal weniger stark, wobei die Auspufföffnungen der Fahrzeuge zwischen 1 und 3 Meter vom Tätigkeitsbereih entfernt liegen.
Wie würdet Ihr in dieser Angelegenheit weiter fortfahren? Kennt Ihr Urteile aus diesem Bereich, wo wir dem AG Beine machen können, die Dieselabgase mit technischen Hilfsmitteln zu beseitigen? Wir waren schon am überlegen die Einigungsstelle anzurufen, würden dem AG aber gerne auch ohne Einigungsstelle dazu bewegen wollen hier schnellstmöglich xür Abhilfe zu sorgen. Vielen Dank!
Community-Antworten (4)
03.01.2015 um 13:07 Uhr
Hallo Kalauer, zunächst einmal hat der BR hier ein Mandat, denn er hat ja nach §80 Abs. 1 Punkt 1 BetrVG über die Einhaltung von Gesetzen, darunter natürlich Gesundheitsvorschriften, zu wachen.
Jetzt zum WIE. Wenn so etwas vor einen Arbeitsrichter kommt, fragt der natürlich sofort nach Grenzwerten und nach den gemessenen Werten (zB von Ruß in der Luft). Und die müsst ihr dann vorlegen können. Die Messung werdet ihr aber nicht alleine machen können, nehme ich mal an, da lasst mal einen Sachverständigen kommen. Falls Ihr einen Rechtsanwalt habt, hört mal noch vorher was der dazu sagt, und ob er euch einen SV vermitteln kann.
03.01.2015 um 13:25 Uhr
Machen kann man hier sehr viel. Gerade beim Gesundheitsschutz hat ein BR durch sein Initiativrecht ein großes Tätigkeitsfeld, was aber gerade hier ein entsprechendes Wissen voraussetzt, das einem nicht mal so eben über Nacht zufliegt. Der Besuch von Seminaren sollte gerade hier nicht vernachlässigt werden.
Um zumindest eine kleine Übersicht zu erhalten, wühle dich einmal hier durch:
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/323/Abgase-von-Dieselmotoren/ http://www.vdri.de/fileadmin/downloads/fachinformationen/berlin_19_09_2013_achtung_abgase_aus_dieselmotoren.pdf
http://www.vbg.de/apl/uvv/12/16.htm http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-554.pdf?__blob=publicationFile
03.01.2015 um 14:12 Uhr
Wie sieht es denn mit der Gefahrenbeurteilung aus (§§ 5+6 ArbSchG) - wurde die überhaupt schon einmal durchgeführt?
Hinzuweisen wäre in diesem Zusammenhang auf die Mitbestimmung des BR im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, bei der es ja nicht nur darum geht, den AG mit Urteilen zum Handeln zu bringen. Hier zählen Eure fachlich qualifizierten Vorschläge eben so viel, wie die des AG !
Vielleicht auch interessant für Dich: Messe A+A in Düsseldorf (mit Betriebsrätetag)
03.01.2015 um 14:45 Uhr
Falls der AG nicht einlenkt, solltet ihr die BG einschalten. Es gibt MAK Werte die nicht überschritten werden dürfen.
Ich glaube das wirkt Wunder.
Bitte nicht mit den Vorschlag-Hammer, aber bestimmt
Verwandte Themen
Wechsel von einem 3-Schicht-Arbeitsplatz zu einem 2-Schicht-Arbeitsplatz
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Situation, wir haben 2 verschiedene Arbeitsplätze in einer Abteilung. Einer davon arbeitet im 3-Schicht-Rhythmus und der andere Arbeitsplatz im 2-Schicht-Rhythmus.
Lohnfortzahlung auch bei Bereitschaftsdienst?
ÄlterHallo Leute,in unserem Unternehmen wird 24/7 gearbeitet.Je 8,5std.Wir arbeiten mit Dienstplänen die zu anfang des Monats den MA`s ausgehändigt werden.Es passiert durchaus mal dass im Dienstplan zwar e
Kündigungen - weil auf neu zugewiesenem Arbeitsplatz überfordert?
ÄlterHallo,ein AN erfüllt seine Arbeit an seinem derzeitigen Arbeitsplatz.(Arbeitsplatz besteht weiter)Der AG weist ihm einen anderen Arbeitsplatz zu der den AN aber übervordert.Alle Vermittlungsversuche
Outsourcen
ÄlterHallo Kollegen Eine BR Kollegin ist seid März 2013 krank. Ihr Arbeitsplatz (Reinigungskraft) wurde outgesourct. Jetzt möchte sie zurückkommen und wieder Arbeiten. Aber der Arbeitsplatz ist weg. Es
Befristeter Versetzunganspruch auf alten Arbeitsplatz - Welches Mitspracherecht haben wir als BR?
ÄlterEs geht um eine befristete Versetzung und Umgruppierung einer Kollegin. Ihr Arbeitsvertrag wird dahingehend geändert, dass Sie für 1/2 Jahr eine andersartige und höhergruppierte Tätigkeit in einem and