Hallo liebe Kollegen,

Wir arbeiten in freien Bereichen wo sehr viele Fahrzeuge und Geräte mit Diesel Antriebe eingesetzt werden. In letzter Zeit heufen sich Beschwerden der AN über Abgasbelastungen. Ich würde hier gerne den AG auf Abhilfe in die Pflichtnehmen. Ich habe mir mal einen Überblick in den jeweiligen Arbeitsbereichen verschafft wo die Beschwerden am häufigsten auftreten. Da wir hauptsächlich im freien arbeiten, kommt es, besonders wenn der Wind ungünstig steht oder garkein Wind herrscht, tatsächlich zu gravierenden Dieselgestank, der einem innerhalb einiger Minuten nicht nur Kopfschmerzen, sondern auch Halsschmerzen, Reizhusten und Übelkeit bereitet.

Nun habe ich reichlich recherchiert und auch herausgefunden, das die WHO kürzlich Dieselabgase als besonders Krebserregend eingestuft hat. Mit beiden Argumenten habe ich natürlich auch schon bei unserem AG vorgesprochen, der sieht sich hier jedoch nicht in der Pflicht. Er teilte mir mit, dass sämtliche Fahrzeuge von der Berufsgenossenschafft geprüft und abgenommen wurden und deshalb auch kein Handlungsbedarf besteht. Auch unser Betriebsarzt sieht keine gesundheitlichen Nachteile beim Einsatz der Dieselgeräte.

Heute habe ich versucht Urteile zum Thema Gesundheitsschutz, in Verbindung mit Dieselabgase, zu finden, ohne Erfolg. Aus meiner Sicht sind die Abgasbelastungen einfach nicht hinnehmbar. Ein AN der draussen arbeitet, muss täglich zwischen 2 bis 4 Stunden Dieselsbgase inhalieren, mal heftig stark, mal weniger stark, wobei die Auspufföffnungen der Fahrzeuge zwischen 1 und 3 Meter vom Tätigkeitsbereih entfernt liegen.

Wie würdet Ihr in dieser Angelegenheit weiter fortfahren? Kennt Ihr Urteile aus diesem Bereich, wo wir dem AG Beine machen können, die Dieselabgase mit technischen Hilfsmitteln zu beseitigen? Wir waren schon am überlegen die Einigungsstelle anzurufen, würden dem AG aber gerne auch ohne Einigungsstelle dazu bewegen wollen hier schnellstmöglich xür Abhilfe zu sorgen. Vielen Dank!