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Sonderzahlungen sofort widerrufbar ?

P
Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege sprach mich an und meinte dass in der letzten Abrechnung das 13. Monatsgehalt als " Sonderzahlung " beschrieben wurde. Er meinte: " Wenn wir da nicht aufpassen, nehmen sie uns das weg , denn das 13.Gehalt ist Tarifsache aber Sonderzahlungen können jederzeit gestrichen werden "

Habe das jetzt in der Abrechnung noch nicht überprüft, aber......wenn der Kollege damit richtig liegt, was sollte der BR jetzt dagegen unternehmen ? Zählt die " Zahlung " nicht als " Betriebliche Übung " ?

(Arbeitgeber ist schon seit 10 Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten )

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Community-Antworten (6)

N
nicoline

02.01.2015 um 08:11 Uhr

Wird denn bei Euch ein TV angewendet, in welchem ein 13. Monatsgehalt vereinbart ist?

H
Hoppel

02.01.2015 um 08:26 Uhr

G
gironimo

02.01.2015 um 10:15 Uhr

Als BR tut Ihr gar nichts (auch nicht mit dem AG diskutieren). Zur betrieblichen Übung kann eine derartige Zahlung werden, wenn sie wiederholt gezahlt wurde und der AG hierzu nichts weiter gesagt hat.

Wie lange zahlt er denn schon und auf welcher Basis? Hat er irgendwelche Vorbehalte geäußert?

W
wischwasch

02.01.2015 um 12:55 Uhr

Welches Wort in der Abrechnung benutzt wird, sagt gar nichts.

H
Hartmut

02.01.2015 um 19:32 Uhr

Bevor du irgend etwas 'dagegen unternimmst', stelle doch erst einmal fest, ob das notwendig ist. Ein Anruf bei der Perso bzw. bei der Abrechnungsstelle sollte Klarheit schaffen.

Nebenbei, die Bezeichnung Sonderzahlung ist gar nicht ungewöhnlich, hat mir mal einer unserer Personaler erklärt. Das 13. Monatsgehalt ist ja tatsächlich eine Sonderzahlung, da es ja einen 13. Monat nicht gibt. Das hat mit zukünftigen Zahlungen oder Nicht-Zahlungen nichts zu tun.

P
Paddy

02.01.2015 um 19:57 Uhr

Keine Angst, ich will hier noch gar nicht gegen irgend etwas Sturm laufen.

Der Link von Hoppel hat mir eigentlich alle Fragen beantwortet. Danke dafür.

Es hat also alles seine Richtigkeit.

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