Erstellt am 02.01.2015 um 07:11 Uhr von nicoline
Wird denn bei Euch ein TV angewendet, in welchem ein 13. Monatsgehalt vereinbart ist?
Erstellt am 02.01.2015 um 07:26 Uhr von Hoppel
Dreizehntes Monatsgehalt - Sonderzuwendung
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/lexikon-ansicht/poc/docid/4460735/
Erstellt am 02.01.2015 um 09:15 Uhr von gironimo
Als BR tut Ihr gar nichts (auch nicht mit dem AG diskutieren). Zur betrieblichen Übung kann eine derartige Zahlung werden, wenn sie wiederholt gezahlt wurde und der AG hierzu nichts weiter gesagt hat.
Wie lange zahlt er denn schon und auf welcher Basis? Hat er irgendwelche Vorbehalte geäußert?
Erstellt am 02.01.2015 um 11:55 Uhr von wischwasch
Welches Wort in der Abrechnung benutzt wird, sagt gar nichts.
Erstellt am 02.01.2015 um 18:32 Uhr von Hartmut
Bevor du irgend etwas 'dagegen unternimmst', stelle doch erst einmal fest, ob das notwendig ist. Ein Anruf bei der Perso bzw. bei der Abrechnungsstelle sollte Klarheit schaffen.
Nebenbei, die Bezeichnung Sonderzahlung ist gar nicht ungewöhnlich, hat mir mal einer unserer Personaler erklärt. Das 13. Monatsgehalt ist ja tatsächlich eine Sonderzahlung, da es ja einen 13. Monat nicht gibt. Das hat mit zukünftigen Zahlungen oder Nicht-Zahlungen nichts zu tun.
Erstellt am 02.01.2015 um 18:57 Uhr von Paddy
Keine Angst, ich will hier noch gar nicht gegen irgend etwas Sturm laufen.
Der Link von Hoppel hat mir eigentlich alle Fragen beantwortet. Danke dafür.
Es hat also alles seine Richtigkeit.