Kündigung in der Probezeit - Widerrufbare Freistellung
Einer Bekannten von mir wurde in der Probezeit gekündigt. Der Chef kam aus dem Urlaub zurück, unmittelbar davor äußerte er, dass er sehr zufrieden mit ihrer Arbeit wäre. Nun argumentierte der AG (4 Beschäftigte) "es wären emotionale Gründe"(?!). Meine Bekannte wurde von ihm von der Arbeit freigestellt und er erwartet von ihr, dass sie ein Formular mit folgendem Inhalt unterschreibt: "Frau XY wird ab sofort (für die restlichen zwei Wochen) widerrufbar von der Arbeit freigestellt". Der AG sagt, falls sie nicht unterschreibt, müsste sie den Krankenkassenbeitrag selbst übernehmen. Ist dies rechtens? Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (4)
16.06.2011 um 09:42 Uhr
Sie müßte die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, wenn sie unwiderruflich frei gestellt werden würde. Bei einer widerruflichen Freistellung muß sie keine Beiträge übernehmen, ob mit oder ohne unterschiebenes Formular
16.06.2011 um 09:50 Uhr
@sally Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Meine Bekannte soll dieses Papier nämlich heute unterschreiben. Kannst du mir evtl. noch den Grund sagen, warum dies so ist?!? Bin in diesem Bereich leider völlig unwissend!
16.06.2011 um 10:27 Uhr
@Sally
das stimmt so nicht. Mit seinem Urteil vom 24.09.2008 (B 12 KR 22/07 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die vereinbarte, unwiderrufliche Freistellung eines Mitarbeiters bis zu dem Zeitpunkt seines Ausscheidens nicht zu einem Fortfall der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung führt - und damit zu einer erheblichen Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beigetragen.
16.06.2011 um 10:46 Uhr
@docpille Habe das Urteil dank deines Hinweises gerade gelesen. Damit hat nun meine Bekannte die Fakten vorliegen. Danke dir.
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