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Einmal krank aber zwei Sonderzahlungen für das gleiche Jahr gekürzt

B
Brochi2.0
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage. Unser Arbeitgeber hat im Jahr 2020 eine Corona-Prämie gezahlt und will im Dezember diesen Jahres eine Bonuszahlung für das vergangene Jahr 2020 vornehmen, was ich ja grundsätzlich positiv finde. Leider wurden für die krankheitsbedingten Fehltage bei der Corona-Prämie gem. §4a EntgFG Abzüge vorgenommen, so dass manche Kolleginnen und Kollegen leer ausgegangen sind. Jetzt werden für die Bonuszahlung die gleichen Krankheitstage zugrunde gelegt. Es existiert für beide Sonderzahlungen jeweils eine Vereinbarung zwischen BR und AG. Kommen die Kürzungen nicht einer Doppelbstrafung gleich und ist das überhaupt zulässig?

Viele Grüße

48406

Community-Antworten (6)

S
stehipp

07.12.2021 um 11:15 Uhr

Ich sehe hier eher kein Problem. Es sind zwei Vorgänge, die originär nichts miteinander zu tun haben.

  1. CoronaPrämie 2020,
  2. Bonuszahlung 2021. Wenn ich es richtig verstehe gibt es zu beidem jeweils eine eigene Betriebsvereinbarung zw. AG und BR. Hier können für beide Zahlungen gleiche, oder ähnliche Parameter für die Verteilung der Prämie bzw. Zahlung angesetzt werden.
D
DummerHund

07.12.2021 um 12:29 Uhr

Sehe ich auch so. Es ist auch schlecht etwas darüber zu sagen wenn man den jeweiligen Wortlaut der BVen nicht kennt.

E
Erbsenzähler

07.12.2021 um 14:21 Uhr

Man kann es auch anders sehen...

P
Pickel

07.12.2021 um 14:24 Uhr

Hätte er die Summe beider Zahlungen auf eine Auszahlung zusammengefasst, wäre es zum gleichen Effekt gekommen. Eine Doppeltbestrafung ist es nicht, sondern 2x ein Bonus, bei dem Krankentage einfließen.

Erbsenzähler kann es anders sehen, hat dann aber Unrecht

B
Brochi2.0

07.12.2021 um 14:52 Uhr

Vielen Dank für Eure schnelle Rückmeldung. Das hatte ich schon im Vorfeld befürchtet. Aber das ist dann halt so. Habe zu diesem Thema auch leider keine Rechtssprechung gefunden. Viele Grüße

R
Relfe

07.12.2021 um 14:53 Uhr

das ist überhaupt keine Bestrafung, wenn das in den BV so geregelt ist. (auch wenn der betroffene MA das so empfinden wird) Man hat dann aufgrund der Berechtigungsregeln keinen Anspruch und bekommt entsprechend weniger. Eine Bestrafung ist immer etwas, was auf ein steuerbares Verhalten folgt, Krankheit kann man aber nicht steuern. Wenn man da überhaupt jemanden einen Vorwurf machen kann, dann dem BR der diesen Regelungen zugestimmt hat. Aber der wird dafür sicher auch seine Gründe gehabt haben, weil er den Coronabonus sicher nicht komplett ablehnen wollte. Wenn das wirklich auf Krankheitstage allgemein bezogen ist, dann finde ich die Regelung in beiden Fällen nicht in Ordnung und nicht nur dann, wenn die MA dann doppelt betroffen sind.

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