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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

endgültiges Arbeitsverhältnis - Weihnachtsgeld - Probezeit

M
marionmüller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Zusammenhang mit zu zahlendem Weihnachtsgeld und der Probezeit einer Kollegin (befristetes AV von 01.10.2014 - 30.11.2015) haben wir derzeit einen Fall vorliegen, in dem sich unsere GF weigert das Weihnachtsgeld zu zahlen, mit der Begründung, die Kollegin sei noch in der Probezeit und hier werde das Weihnachtsgeld nicht gezahlt. Unser Tarifvertrag sagt aber aus, dass wir auch anteilig Anspruch auf diese "Sonderzahlungen" haben. Bei der Nicht-Zahlung beruft sich unsere GF auf folgenden Passus (ist unterhalb des Punktes "Sonderzahlungen" aufgeführt) unseres TV: "Probezeiten werden nur angerechnet, wenn sie zu einem endgültigem Arbeitsverhältnis geführt haben."

zahlt die GF zu Recht nicht? Was heißt "Endgültiges Arbeitsverhältnis?"

1.56108

Community-Antworten (8)

K
Kölner

11.12.2014 um 17:57 Uhr

Bei so einem TV ist der AG im Recht. Manchmal müsste man die Gewerkschaften hauen...

M
marionmüller

11.12.2014 um 18:24 Uhr

und was ist dann ein "endgültiges Arbeitsverhältnis"?

D
Dezibel

11.12.2014 um 19:19 Uhr

Wenn die Probezeit vorbei ist und sie dann immer noch da ist, dann ist das endgültig. So richtig endgültig aber auch nicht, aber es ist so gemeint ...)

M
marionmüller

11.12.2014 um 20:11 Uhr

hmmm.... Das Problem ist: die Kollegin ist dummerweise (für die Firma) schwanger geworden. Die GF hat ihr schon mitgeteilt, dass sie das Weihnachtsgeld dann im April bekommen würde. Da ist sie allerdings bereits im Mutterschutz. Sie hat jetzt Bedenken, dass sie Probleme mit den Zahlungen vom Amt bekommt - hier darf sie nämlich keine Sonderzahlungen des AG beziehen....

Also: wenn die GF es dann zahlen würde, warum dann nicht jetzt schon? die Kollegin hat ja schon jetzt besonderen Kündigungsschutz ...

???

tricky tricky

G
ganther

12.12.2014 um 02:40 Uhr

nix tricky

der AG hält sich an den TV. Nicht mehr und nicht weniger!

M
marionmüller

12.12.2014 um 07:24 Uhr

das "tricky" war eher auf die Sache mit der nachträglichen Zahlung bezogen. Verständlicherweise will die Kollegin später nicht irgendwelche Abzüge bekommen....

G
gironimo

12.12.2014 um 17:54 Uhr

Den Tarif deute ich anders (man müsste ihn komplett lesen). Aber warum fragst Du nicht bei der Gewerkschaft nach, die den Tarif verhandelt hat.

M
marionmüller

12.12.2014 um 18:04 Uhr

erst einmal zwischendurch: vielen Dank für die Antworten!

Kann mir denn jemand beantworten, was ein "Endgültiges Arbeitsverhältnis" ist? Ein unbefristetes oder auch ein befristetes?

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