Erstellt am 11.12.2014 um 16:57 Uhr von Kölner
Bei so einem TV ist der AG im Recht.
Manchmal müsste man die Gewerkschaften hauen...
Erstellt am 11.12.2014 um 17:24 Uhr von marionmüller
und was ist dann ein "endgültiges Arbeitsverhältnis"?
Erstellt am 11.12.2014 um 18:19 Uhr von Dezibel
Wenn die Probezeit vorbei ist und sie dann immer noch da ist, dann ist das endgültig. So richtig endgültig aber auch nicht, aber es ist so gemeint ...)
Erstellt am 11.12.2014 um 19:11 Uhr von marionmüller
hmmm....
Das Problem ist: die Kollegin ist dummerweise (für die Firma) schwanger geworden. Die GF hat ihr schon mitgeteilt, dass sie das Weihnachtsgeld dann im April bekommen würde. Da ist sie allerdings bereits im Mutterschutz. Sie hat jetzt Bedenken, dass sie Probleme mit den Zahlungen vom Amt bekommt - hier darf sie nämlich keine Sonderzahlungen des AG beziehen....
Also: wenn die GF es dann zahlen würde, warum dann nicht jetzt schon? die Kollegin hat ja schon jetzt besonderen Kündigungsschutz ...
???
tricky tricky
Erstellt am 12.12.2014 um 01:40 Uhr von ganther
nix tricky
der AG hält sich an den TV. Nicht mehr und nicht weniger!
Erstellt am 12.12.2014 um 06:24 Uhr von marionmüller
das "tricky" war eher auf die Sache mit der nachträglichen Zahlung bezogen. Verständlicherweise will die Kollegin später nicht irgendwelche Abzüge bekommen....
Erstellt am 12.12.2014 um 16:54 Uhr von gironimo
Den Tarif deute ich anders (man müsste ihn komplett lesen). Aber warum fragst Du nicht bei der Gewerkschaft nach, die den Tarif verhandelt hat.
Erstellt am 12.12.2014 um 17:04 Uhr von marionmüller
erst einmal zwischendurch: vielen Dank für die Antworten!
Kann mir denn jemand beantworten, was ein "Endgültiges Arbeitsverhältnis" ist? Ein unbefristetes oder auch ein befristetes?