Hallo liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Zusammenhang mit zu zahlendem Weihnachtsgeld und der Probezeit einer Kollegin (befristetes AV von 01.10.2014 - 30.11.2015) haben wir derzeit einen Fall vorliegen, in dem sich unsere GF weigert das Weihnachtsgeld zu zahlen, mit der Begründung, die Kollegin sei noch in der Probezeit und hier werde das Weihnachtsgeld nicht gezahlt.
Unser Tarifvertrag sagt aber aus, dass wir auch anteilig Anspruch auf diese "Sonderzahlungen" haben. Bei der Nicht-Zahlung beruft sich unsere GF auf folgenden Passus (ist unterhalb des Punktes "Sonderzahlungen" aufgeführt) unseres TV:
"Probezeiten werden nur angerechnet, wenn sie zu einem endgültigem Arbeitsverhältnis geführt haben."

zahlt die GF zu Recht nicht?
Was heißt "Endgültiges Arbeitsverhältnis?"