Hallo, ein Arbeitnehmer unseres Unternehmens war im Sommer für zwei Monate Krankgeschrieben. Er war die normalen sechs Wochen in der Lohnfortzahlung und hat weitere zwei Wochen Krankengeld bezogen.
Nun kam eine Abrechnung, nach der sowohl das Urlaubsgeld rückwirkend als auch das Weihnachtsgeld jeweils für zwei Monate gekürzt und zurückgefordert wurde.
Wie schaut das aus, dürfen Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die kompletten zwei Monate zurückgefordert werden oder nur für die zwei Wochen Krankengeldbezug?
Der Tarifvertrag sagt nur, dass der Anspruch besteht für jeweils 1/12 pro Monat, in dem Anspruch auf Gehalt besteht.