Nun kam eine Abrechnung, nach der sowohl das Urlaubsgeld rückwirkend als auch das Weihnachtsgeld jeweils für zwei Monate gekürzt und zurückgefordert wurde.
Wie schaut das aus, dürfen Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die kompletten zwei Monate zurückgefordert werden oder nur für die zwei Wochen Krankengeldbezug?
Der Tarifvertrag sagt nur, dass der Anspruch besteht für jeweils 1/12 pro Monat, in dem Anspruch auf Gehalt besteht.
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