Zeitpunkt für die Zahlung des Urlaubsgeldes - haben die Tarifparteien einen Bock geschossen?
Bei den letzten Tarifverhandlungen wurde festgelegt dass BR und AG sich über einen einheitlichen Zeitpunkt für die Zahlung des Urlaubsgeldes einigen müssen. (TV Angestellte in Zeitungsverlagen). Wir haben uns auf den Juni geeinigt. Nach dem BUrlG § 11 (2) ist aber das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs zu zahlen. Demnach würden AN, die ihren Urlaub in der ersten Jahreshälfte antreten, das Urlaubsgeld erst nach dem Urlaub bekommen. Nach meiner Meinung ist die ganze Vereinbarung unwirksam weil sie gegen geltendes Recht verstößt. Ich stehe wohl wieder mal auf der Leitung und weiß nicht warum.
Community-Antworten (2)
19.11.2006 um 12:11 Uhr
Hallo Catweazle, wenn Urlaubsgeld nach TV dem Urlaubsentgelt nach §11 BUrlG entsprechen würde, würden AN keinen Urlaub machen wollen... könnten sich diesen noch nicht einmal leisten...
Urlaubs ENTGELT(fortzahlung)... Ist die Leitung wieder frei?
19.11.2006 um 12:32 Uhr
Fayence, danke, jetzt habe ich es auch verstanden. Hängt wohl auch mit meiner betrieblichen Situation zusammen. Es ist besser alles zu hinterfragen und misstrauen. Oft zu recht, leider.
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