Betriebsvereinbarung
Wir wollen eine Betriebsvereinbarung zum Thema Überstunden erarbeiten. Wir haben keinerlei Erfahrung diesbezüglich,da wir alle neu im BR sind und auch noch kein Seminar besuchen konnten. Wie geht man vor,wer erarbeitet diese, was sollte man beachten und wo könnte man sich noch Informationen holen ? Danke euch
Community-Antworten (2)
30.12.2014 um 19:02 Uhr
Wie geht man vor? Erst einmal Seminare besuchen.
Wenn Ihr eine BV abschließen wollt, wäre es sehr ratsam, wenn Ihr Euch selbst einen Verhandlungsvorschlag erarbeitet, den Ihr zu den Verhandlungen dem AG vorlegt.
Dazu solltet Ihr Eure Ziele kennen und für die Gespräche auch genügend Argumente für Eure Positionen haben. Außerdem solltet Ihr Eure "Schmerzgrenze" kennen - also die Eckpunkte, wo Ihr keine Kompromisse mehr für möglich anseht.
Und natürlich sind tarifliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten - usw.
Wenn Ihr nicht bis nach Schulungen warten wollt, solltet Ihr einen Sachverständigen hinzuziehen (und/oder einen Gewerkschaftsvertreter)
01.01.2015 um 12:41 Uhr
@ Fußball
Falls Dein Nick nicht gekapert wurde, ist Euer BR bereits im März neu gewählt worden!!!
Wie kann es dann angehen, dass Eure KollegInnen nach einem 3/4 Jahr noch immer durch ungeschulte BRM vertreten werden???
Und wie kommt man als BR dann auf die Idee, sich vollkommen ahnungslos mit einer BV "Überstunden" beschäftigen zu wollen? Sorry, da hört bei mir jegliches Verständnis auf.
Was den "Sachverständigen" betrifft, ein Zitat aus der Broschüre der TBS:
"Jedem Betriebsratsmitglied und dem Gremium ist zu empfehlen, sich auch dann selbst
kundig zu machen, wenn für die Erledigung einer Aufgabe ein Sachverständiger erfor-
derlich ist. Denn ohne eigene Sachkunde wird er weder den geeigneten Sachverstän-
digen finden, geschweige den konkreten Auftrag an diesen mitbestimmen, noch die
gelieferten Ergebnisse hinreichend bewerten oder umsetzen können."
Quelle: https:demobib.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/3657/3657/1478/TBS%20Brosch%FCre%20Gut%20beraten.pdf
Insbesondere den zweiten Satz möchte ich mehr als unterstreichen!
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen setzt eine Vereinbarung mit dem AG voraus. Als AG würde ich den Sachverständigen mit dem Verweis darauf verweigern, dass es der BR unterlassen hat, sich erforderliche Kenntnisse in z.B. Schulungen anzueignen.
Und beim Thema "Überstunden" geht es immerhin um GRUNDKENNTNISSE im BetrVG & Arbeitsrecht, die sich JEDES BRM verpflichtend aneignen MUSS!
Lasst Euch schulen und zwar zügigst! Vorher macht es überhaupt keinen Sinn, sich mit dem Thema ernsthaft beschäftigen zu können.
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