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Mindestlohn für Platzwarte

P
Peterlein
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind 3 Rentner, die um die Rente etwas aufzubessern, bei einem Tennisverein von April bis Oktober als Platzwarte auf 450 € Basis arbeiten. Unser Stundenlohn beträgt 5,00 €. Eine Erhöhung des Stundenlohns lehnte die Vereinsführung bisher mit der Begründung ab, dass Saisonarbeiter und als solche werden wir eingestuft, nicht unter die Mindestlohnregelung fallen. Ist dies rechtens?

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Community-Antworten (8)

H
Hoppel

25.12.2014 um 16:04 Uhr

K
Kölner

25.12.2014 um 18:53 Uhr

...wollen wir hoffen, dass die Rentner nicht doch noch Aufwandsentschädigte sind.

H
Hoppel

25.12.2014 um 19:33 Uhr

"Anhebung der Freibeträge nach § 3 Nummer 26 und § 3 Nummer 26a EStG

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit können nach § 3 Nummer 26 oder § 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sein, wenn die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Einnahmen aus den in § 3 Nummer 26 EStG genannten Tätigkeitsbereichen (z. B. Übungsleiter, Erzieher etc.) sind zukünftig bis zu einer Höhe von jährlich 2 400 € – bisher 2 100 € – steuerfrei. Für die übrigen Tätigkeitsbereiche (z. B. Platzwarte, Schiedsrichter etc.) kann der Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 26a EStG in Anspruch genommen werden. Dieser wurde von 500 € auf nun 720 € angehoben."

Quelle: Bundesfinanzministerium

@ Kölner

Aufwandentschädigungen kommen doch überhaupt nicht in Betracht! Bei einer Saison von April - Oktober werden jeweils 7 x 450 € = 3.150 Euro gezahlt, damit ist der Steuerfreibetrag bei weitem überschritten.

Ich frage mich eher, ob denn den drei Rentnern auch Urlaub gewährt wird und Geld auch bei Krankheitsausfall fließt ...

@ Peterlein Sach doch mal, habt Ihr einen Arbeitsvertrag? Wird Euch Urlaub gewährt und erhaltet Ihr im Krankheitsfall Eure Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen?

H
Hartmut

26.12.2014 um 13:46 Uhr

Abgesehen von Hoppels Bedenken, die ich teile, könnte noch ein Problem auf dich zukommen. Bei 5 Euro pro Stunde entspricht dein Lohn ja 450 / 5 = 90 Arbeitsstunden pro Monat. Nun stellt sich mal angenommen heraus, es hätten nicht 5,00 sondern 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden müssen (oder welcher Mindestlohn auch immer auf dich zutrifft, ich gehe hier mal von 8,50 Euro aus). Dann müsste der Verein dir 90 mal 3,50 Euro pro Monat nachzahlen - und prompt kriegst großen Ärger mit der Rentenversicherung. Denn du hast ja die Latte für die Höchstgrenze für Rentner (450 Euro) klar gerissen mit deinen 765 Euro! Gar nicht gut.

G
gironimo

26.12.2014 um 16:21 Uhr

..... oder weniger Stunden für 8.50. Und schon ist alles wieder im Lot. Außerdem gilt die Latte ja nur für "junge" Rentner.

H
Hoppel

26.12.2014 um 17:54 Uhr

@ Hartmut

Bevor Du hier Panik verbreitest, hättest Du Dich besser einmal belesen sollen!

Rentner Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten. Neben einer Vollrente darf man regelmäßig 450 Euro hinzuverdienen. Hiervon abweichend darf der Hinzuverdienst in zwei Monaten also bis zu 900 Euro betragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Hinzuverdienstgrenze des Vormonats einhalten worden ist.

Unabhängig vom "unschädlichen" Minijob dürfen Rentner wesentlich mehr als 450 Euro hinzuverdienen; die Grenzwerte werden aber individuell berechnet! Hätte lediglich Auswirkungen auf die Vollrente, die dann für diesen Zeitraum in eine Teilrente gekürzt würde. Ob sich das rechnet, muss dann jeder für sich selber entscheiden.

Der Vereinsvorstand hat jedenfalls ab 1. Januar 2015 ein Problem und wird das lösen müssen!

H
Hartmut

27.12.2014 um 17:31 Uhr

Auszugehen ist, wie von Peterlein beschrieben, von einer regelmäßigen Tätigkeit von 450 Euro auf Basis von 5 Euro die Stunde. Macht 450 / 5 = 90 Stunden. Regelmäßig, nicht zwei mal im Jahr.

Peterlein ist gut beraten, wenn er sich des Problems bewusst wird, wie von mir geschildert, solange noch Zeit ist.

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