Erstellt am 25.12.2014 um 15:04 Uhr von Hoppel
@ Peterlein
Die Vereinsführung liegt ziemlich daneben ...
http://www.vibss.de/finanzen/aktuelles/mindestlohngesetz/mindestlohngesetz-was-bedeutet-dies-fuer-sportvereine/
Erstellt am 25.12.2014 um 17:53 Uhr von Kölner
...wollen wir hoffen, dass die Rentner nicht doch noch Aufwandsentschädigte sind.
Erstellt am 25.12.2014 um 18:33 Uhr von Hoppel
"Anhebung der Freibeträge nach § 3 Nummer 26 und § 3 Nummer 26a EStG
Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit können nach § 3 Nummer 26 oder § 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sein, wenn die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Einnahmen aus den in § 3 Nummer 26 EStG genannten Tätigkeitsbereichen (z. B. Übungsleiter, Erzieher etc.) sind zukünftig bis zu einer Höhe von jährlich 2 400 € – bisher 2 100 € – steuerfrei.
Für die übrigen Tätigkeitsbereiche (z. B. Platzwarte, Schiedsrichter etc.) kann der Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 26a EStG in Anspruch genommen werden. Dieser wurde von 500 € auf nun 720 € angehoben."
Quelle: Bundesfinanzministerium
@ Kölner
Aufwandentschädigungen kommen doch überhaupt nicht in Betracht! Bei einer Saison von April - Oktober werden jeweils 7 x 450 € = 3.150 Euro gezahlt, damit ist der Steuerfreibetrag bei weitem überschritten.
Ich frage mich eher, ob denn den drei Rentnern auch Urlaub gewährt wird und Geld auch bei Krankheitsausfall fließt ...
@ Peterlein
Sach doch mal, habt Ihr einen Arbeitsvertrag? Wird Euch Urlaub gewährt und erhaltet Ihr im Krankheitsfall Eure Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen?
Erstellt am 26.12.2014 um 12:46 Uhr von Hartmut
Abgesehen von Hoppels Bedenken, die ich teile, könnte noch ein Problem auf dich zukommen. Bei 5 Euro pro Stunde entspricht dein Lohn ja 450 / 5 = 90 Arbeitsstunden pro Monat. Nun stellt sich mal angenommen heraus, es hätten nicht 5,00 sondern 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden müssen (oder welcher Mindestlohn auch immer auf dich zutrifft, ich gehe hier mal von 8,50 Euro aus). Dann müsste der Verein dir 90 mal 3,50 Euro pro Monat nachzahlen - und prompt kriegst großen Ärger mit der Rentenversicherung. Denn du hast ja die Latte für die Höchstgrenze für Rentner (450 Euro) klar gerissen mit deinen 765 Euro! Gar nicht gut.
Erstellt am 26.12.2014 um 15:21 Uhr von gironimo
..... oder weniger Stunden für 8.50.
Und schon ist alles wieder im Lot. Außerdem gilt die Latte ja nur für "junge" Rentner.
Erstellt am 26.12.2014 um 16:54 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
Bevor Du hier Panik verbreitest, hättest Du Dich besser einmal belesen sollen!
Rentner Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten.
Neben einer Vollrente darf man regelmäßig 450 Euro hinzuverdienen. Hiervon abweichend darf der Hinzuverdienst in zwei Monaten also bis zu 900 Euro betragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Hinzuverdienstgrenze des Vormonats einhalten worden ist.
Unabhängig vom "unschädlichen" Minijob dürfen Rentner wesentlich mehr als 450 Euro hinzuverdienen; die Grenzwerte werden aber individuell berechnet! Hätte lediglich Auswirkungen auf die Vollrente, die dann für diesen Zeitraum in eine Teilrente gekürzt würde. Ob sich das rechnet, muss dann jeder für sich selber entscheiden.
Der Vereinsvorstand hat jedenfalls ab 1. Januar 2015 ein Problem und wird das lösen müssen!
Erstellt am 27.12.2014 um 16:31 Uhr von Hartmut
Auszugehen ist, wie von Peterlein beschrieben, von einer regelmäßigen Tätigkeit von 450 Euro auf Basis von 5 Euro die Stunde. Macht 450 / 5 = 90 Stunden. Regelmäßig, nicht zwei mal im Jahr.
Peterlein ist gut beraten, wenn er sich des Problems bewusst wird, wie von mir geschildert, solange noch Zeit ist.
Erstellt am 27.12.2014 um 20:18 Uhr von Snooker
....oder aber man verweisst direkt auf der Seite der Rentenversichicherung.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/02_hinzuverdienstgrenzen/00_hinzuverdienstgrenzen_node.html