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Kollektivrecht versus Einzelrecht - wo greift das Kollektivrecht und wo handelt es sich nur um ein Einzelrecht?

C
chatmilou
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Kollegen,

Ich bin vor kurzem zum neuen Betriebsratsvorsitzenden in unser Unternehmen gewählt worden.Dabei habe ich folgendes Problem. Kann mir jemanden genau erklären wo das Kollektiv recht greift und wo es sich nur um ein Einzelrecht handelt. Vielleicht anhand von einigen Beispielen.

4.23002

Community-Antworten (2)

P
pirat

30.03.2008 um 14:49 Uhr

@chatmilou lies mal... http://www.hs-augsburg.de/~lebrenz/Personalwirtschaftslehre/PE07n.pdf

Seminar Arbeitsrecht Grundlagen 1+2 wäre hilfreich!

AB
Alter Betriebsrat

30.03.2008 um 22:56 Uhr

Als Grundregel gilt,immer wen mehr als einer betroffen ist oder Auswirkungen von Massnahmen des AG auf mehr als einen AN haben.

Grüslle

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