Kollektivrecht versus Einzelrecht - wo greift das Kollektivrecht und wo handelt es sich nur um ein Einzelrecht?
Hallo an alle Kollegen,
Ich bin vor kurzem zum neuen Betriebsratsvorsitzenden in unser Unternehmen gewählt worden.Dabei habe ich folgendes Problem. Kann mir jemanden genau erklären wo das Kollektiv recht greift und wo es sich nur um ein Einzelrecht handelt. Vielleicht anhand von einigen Beispielen.
Community-Antworten (2)
30.03.2008 um 14:49 Uhr
@chatmilou lies mal... http://www.hs-augsburg.de/~lebrenz/Personalwirtschaftslehre/PE07n.pdf
Seminar Arbeitsrecht Grundlagen 1+2 wäre hilfreich!
30.03.2008 um 22:56 Uhr
Als Grundregel gilt,immer wen mehr als einer betroffen ist oder Auswirkungen von Massnahmen des AG auf mehr als einen AN haben.
Grüslle
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