Ablehnung einer BV
Hallo Leute ,
meine Frage lautet , ob wir als BR eine BV über Übernachtung und Spesensätze erzwingen könnten. Da unsere GL keine BV mit uns als BR ablehnt , wobei es um Spesen und Übernachtungsgelder geht , sehen wir uns als BR vor den Kopf gestoßen. Der Tarif lässt einiges zu und lässt vieles offen. Daher wollen wir eine BV als BR: Dieses lehnt der Chef strikt ab.
Was können wir tun?
Community-Antworten (15)
22.12.2014 um 14:04 Uhr
Genau schauen, was über die Mitbestimmung überhaupt geregelt werden kann. Es könnte ja nur über Verteilungsgrundsätze gehen. Die sehe ich aber bei Spesen und Übernachtungsgelder nicht unbedingt.
Wenn es da einiges im Tarif gibt, wäre zu prüfen, ob der Öffnungsklauseln für betriebliche Regelungen enthält.
Vielleicht solltet Ihr Euch erst einmal über einen Sachverständigen schlau machen; dies könnte hier z.B. auch der Gewerkschaftssekretär sein
22.12.2014 um 14:09 Uhr
Warum aber sollte ein AG auch was regeln wollen was schon geregelt ist? http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2014/
22.12.2014 um 14:13 Uhr
hangelt Euch mal durch dieses Urteil:
BAG 1. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 1998, Az: 1 ABR 3/98 BetrVG § 87Abs. 1 Nr. 10, BetrVG § 87Abs. 1 Nr. 1 Spesenregelung und Mitbestimmung Leitsatz 1.Betriebliche Regelungen über die Höhe des Aufwendungsersatzes bei Geschäftsreisen und über entsprechende Pauschalbeträge sind nicht mitbestimmungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die betrieblichen Spesensätze die Pauschbeträgeübersteigen, die lohnsteuerfrei bleiben. 2. Anderes gilt, soweit aus Anlass von Geschäftsreisen Beträge gezahlt werden, die nicht den Zweck haben, entstandene Unkosten in pauschalierter Form abzugelten. Solche betrieblichen Leistungen sind im Zweifel Vergütung, deren Regelung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.
danach sieht das BAG hier nur für einzelne Konstellationen ein MBR
22.12.2014 um 16:06 Uhr
Wenn es hierzu keine betriebliche Regelung (BV) gibt, unabhängig davon, ob diese hier überhaupt möglich ist oder nicht, hat es doch für den Einzelnen unter Umständen den Vorteil, dass sie jetzt zum Lohn gehören könnten.
Schaut euch einmal dieses Urteil zu den Spesen an. Besonders für Kraftfahrer dürfte es recht interessant sein.
Bayerisches Landessozialgericht 3. Senat, Urteil vom 29.04.2014, L 3 U 619/11
Es könnte zu dem von @paula´s eingestelltem Abs. 2 passen. Ob man hier jetzt als BR Wind machen will, sollte aber ernsthaft überdacht werden.
22.12.2014 um 16:23 Uhr
Danke erst einmal für eure Antworten. Mir geht es darum ob wir überhaupt eine Möglichkeit hätten es zu erzwingen. Der Tarif hat einen Passus wo es heißt:
Für Arbeiten in besonders teuren Gebieten muss abweichend von der festgesetzten Aufwandsentschädigung eine besondere Vergütung vereinbart werden.
22.12.2014 um 17:30 Uhr
nah das ist ja ein schwammiger Satz ohne Ende. Aber es bleibt dennoch "Gebiet" der Gewerkschaft.
Der BR kann nicht die Höhe eines Arbeitsentgelts erzwingen (§ 77 Abs. 3 BetrVG)
22.12.2014 um 18:26 Uhr
Casandra
hinsichtlich der Mitbestimmung sollte man nicht Ursache und Wirkung verwechseln....
22.12.2014 um 19:37 Uhr
Meinst du wirklich, dass ich das durcheinanderbringe?
Ich meine doch, es unter Vorbehalt gestellt zu haben.
Ob hier letztlich eine Regelungsmöglichkeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 oder gar nach Nr. 11 BetrVG vorliegt, kann sowieso nicht generell, sondern nur am Einzelfall festgemacht werden.
Könnte heißt ja nicht „kann“. Dieses kann auch immer nur der Beurteilen, der hier eine genaue Kenntnis der betrieblichen Strukturen und Abläufe hat.
22.12.2014 um 19:40 Uhr
Ich will auch Spesen haben! Die kriege ich dann ja auch bei Krankheit und Urlaub oder?
22.12.2014 um 19:46 Uhr
Dann such dir einen Job, wo es diese gibt!
Dann kannst du uns ja berichten, wie es dir bei einer entsprechenden Forderung ergangen ist. Die auf dich dann einstürzenden Wurfgeschosse uns aber bitte auch genau benennen.
22.12.2014 um 20:34 Uhr
@gironimo
aber der Tarif sagt doch aus das in besonders teuren Gebieten dieses möglich ist.
Die Arbeitsstättenverordnung sagt aus.
§6 der ArbStättV sagt aus ................
(5) Für Beschäftigte hat der Arbeitgeber Unterkünfte bereitzustellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe, insbesondere wegen der Art der ausgeübten Tätigkeit oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen, und die Abgelegenheit des Arbeitsplatzes dies erfordern und ein anderweitiger Ausgleich vom Arbeitgeber nicht geschaffen ist.
......................................................................................
Somit hat der AG die Unterkunft zu stellen.
Dieses ist bei uns nicht der Fall. Die AN bekommen pro 24 Std. Abwesenheit 46 Euro , hier sind die Übernachtungskosten und die Mehraufwendungen für Verpflegung abgegolten.
Dieses ist nicht mehr möglich in München oder sonst wo? Natürlich müsste hier die Gewerkschaft kräftig nachholen. Die sagen aber in ihren Passus , das es auszuhandeln sei.
Deshalb wollen wir als BR erine klare Regelung für AG und AN
22.12.2014 um 21:20 Uhr
Casandra schon seltsam wie man doch versucht Urteile und Paragraphen zu verdrehen
23.12.2014 um 15:10 Uhr
Auch seltsam, aber für manche auch schön, wenn man zwar mangels Masse nichts zur Sache zu sagen hat, sich hier aber dennoch Philosophisch postulieren kann.
23.12.2014 um 23:48 Uhr
Ich denke das ich hier einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten muss. Wie bekomme ich das hin , hier sollte doch die GL informiert werden. Oder erst die Gewerkschaft?
Eine Schlichtungsstelle gibt es noch nicht.
24.12.2014 um 11:05 Uhr
@ frischlinge
Guck mal hier rein: http://www.igbau.de/Binaries/Binary10495/Ausloese_Unterkunft_Fahrtkosten_GS_Extra_2011_3.pdf
"Ich denke das ich hier einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten muss."
Ohne entsprechenden Beschluss des BR kannst Du überhaupt niemanden einschalten!!!
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