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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weihnachtsgeld Anspruch

O
Osswald
Jan 2020 bearbeitet

Liebe Gleichgesinnte,

kurz vor dem Jahreswechsel sprach mich eine Praktikantin bei uns an (sie absolviert bei uns ein Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin), ob sie denn nicht auch Anspruch auf Weihnachtsgeld hat.

Wir sind etwa 12 hauptamtlich Angestellte, Sozialpädagogen in der Gemeinwesenarbeit, entlohnt durch TVÖD. Wir erhielten alle Weihnachtsgeld, entsprechend des Beschäftigungsverhältnisses. Kein Weihnachtsgeld enthalten geringfügig Beschäftigte, die anhand ihrer geleisteten Stunden entlohnt werden, also kein Festgehalt beziehen und eben, die Praktikantin.

Aus meiner Google-Recherche werde ich nicht schlau. Die Praktikantin wird entsprechend dem Praktikanten-Tarif entlohnt, und ist Teilzeitbeschäftigt. Wie sieht es denn bei ihr mit dem Anspruch auf Weihnachtsgeld aus?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

12.01.2020 um 16:58 Uhr

Da solltest du den Tarif studieren oder bei ver.di nachfragen. Euer "Weihnachtsgeld" dürfte auf Grund des Tarifvertrages bezahlt werden.

B
BRHamburg

13.01.2020 um 06:51 Uhr

Schau in den TV nach, ob dieser überhaupt für Praktikanten anwendbar ist.

G
Galaxy

13.01.2020 um 12:27 Uhr

Zitat von Dir: "Die Praktikantin wird entsprechend dem Praktikanten-Tarif entlohnt, und ist Teilzeitbeschäftigt."

Wenn bei euch der TVPöD Anwendung findet und die Praktikantin Bezug darauf nehmen kann, dieses solte in ihrem Arbeitsvertrag stehen dann ist dort unter dem §14 "Jahressonderzahlung" alles beschrieben.

Gruß Galaxy

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