Erstellt am 18.12.2014 um 21:56 Uhr von ElBarnsky
Wenn ein Betriebsrat im Haus ist, ist dies eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach BetrVG §87 Abs.1 Nr. 2 und 3.
Falls kein BR da ist, ist der AG lediglich durch gesetzliche oder tarifliche Arbeitsschutzregelungen eingeschränkt.
Erstellt am 18.12.2014 um 22:16 Uhr von Snooker
...oder aber durch den Arbeitsvertrag. Denn steht dort nur 3 Schicht drin und nix von Rufbereitschaft kann er dies auch nicht einfach so anordnen.