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Schichtarbeit und Bereitschaft von jetzt auf gleich ??

T
theflash
Jan 2018 bearbeitet

Hi wir arbeiten in 3 schichten und sind viel zu wenig Leute ... die arbeits Inhalte wurden mehr... nun hat man aus Personal Mangel angeordnet das nur noch einer nötig ist (statt 2) und das für uns auch ruf Bereitschaft in den dienstplan eingebaut werden soll... ist das rechtens ?

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Community-Antworten (2)

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ElBarnsky

18.12.2014 um 22:56 Uhr

Wenn ein Betriebsrat im Haus ist, ist dies eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach BetrVG §87 Abs.1 Nr. 2 und 3. Falls kein BR da ist, ist der AG lediglich durch gesetzliche oder tarifliche Arbeitsschutzregelungen eingeschränkt.

S
Snooker

18.12.2014 um 23:16 Uhr

...oder aber durch den Arbeitsvertrag. Denn steht dort nur 3 Schicht drin und nix von Rufbereitschaft kann er dies auch nicht einfach so anordnen.

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