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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlrecht - Urlaub Zeitausgleich?

F
fhs
Jan 2018 bearbeitet

Hat ein Arbeitnehmer das Recht bei Freizeitentnahme zwischen Urlaub und Zeitausgleich zu wählen, bzw, selbst zu bestimmen? Das heisst die GL möchte dass ab 1Tag "Freizeit" Urlaub genommen wird. Ist das erlaubt.

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Community-Antworten (3)

G
Galaxy

17.03.2009 um 15:23 Uhr

@fhs

Freizeitentnahme woraus??? Arbeitszeitkonto??

Da wäre dann ja nur der Zeitausgleich, denn Urlaub ist da ja nicht drauf gebucht, oder?

Ansonsten kann er ja, mit dementsprechender BV, Urlaub und Zeitausgleich kombinieren, wenn eure BV, wenn ihr eine dementsprechende habt, dieses geregelt hat. Habt ihr keine, dann kann ich nur empfehlen, zu diesem Thema eine abzuschließen.

F
fhs

17.03.2009 um 15:33 Uhr

Freizeitentnahme natürlich aus dem Arbeitszeitkonto. Jedoch möchte unser GL das ab einem Tag "Freizeit" zuerst der Urlaub genommen wird. Ist das so erlaubt.

G
Galaxy

17.03.2009 um 15:51 Uhr

@fhs

wenn ihr ein AZ-Konto bei euch im Betrieb habt, dann müsst ihr ja auch geregelt haben, 1.) welche Zeiten dürfen gebucht werden? 2.) welche Zeiten dürfen unter welchen Voraussetzungen "abgebucht" werden? ( Stundenweise eigenverantwortlich, 1Tag eigenverantwortlich, mehr wie ein Tag mit Zustimmung der Abtltg oder, oder, oder.....)

Das Thema Urlaub hat damit erstmal garnichts zu tun, außer ihr habt es in der BV "Arbeitszeitkonto" mit geregelt, wovon ich aber nicht ausgehe, sonst würdest du ja nicht fragen.

Also müsst ihr das regeln und in Verhandlungen mit dem AG eintreten, die genau diese Fragestellung des AG "ab einem Tag Freizeit erst Urlaub, dann Freizeit" klärt.

Ich würde diesem Ansinnen als BRM nicht meine Zustimmung erteilen, Urlaub und FZA sind zwei paar Schuhe....

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