Einfluss auf Arbeitszeitmodell und/oder Arbeitsort?
Eine Kollegin von mir hat ein kleines Kind und kommt im Februar aus der Elternzeit zurück an die Arbeit. Wir sind ein Betrieb der in der Behindertenhilfe tätig ist (Wohnstätten, Werkstätten) und ca 350 Angestellte beschäftigt. Die Kollegin begehrt eine Versetzung in eine Werkstatt oder den Nachtdienst um zusammen mit ihrem im Schichtdienst arbeitenden Mann die Familie managen zu können. Ihren alten Job kann sie so nicht fortsetzen da ihre Arbeitszeiten mit den Öffnungszeiten des Kindergartens nicht vereinbar sind.
Gibt es da eine rechtliche Handhabe um ihr zu helfen, oder muss sie auf den guten Willen der Geschäftsleitung hoffen? Nach dem Motto "Friss oder stirb mehr können wir nicht bieten"?
Es gibt bei uns ja auch immer mal wieder interne Ausschreibungen aber letzten Endes entscheidet doch der Chef wen er wohin setzt oder?
Community-Antworten (1)
17.12.2014 um 13:13 Uhr
Seht Ihr denn einen konkreten Lösungsansatz?
Wenn ja, würde ich nicht lange warten, sondern gleich unter Berufung auf § 80 Abs. 1 BetrVG das Gespräch mit dem AG suchen. Immerhin geht es hier ja um das Thema Familie und Beruf ....
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