Neues Arbeitszeitmodell und schwerbeh. AN kann es nicht erfüllen
Hallo, im Unternehmen in dem meine Frau arbeitet, wird ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt, wo die Wochenarbeitszeit verkürzt wird von 38 auf 36h. Dafür gibt es 14 zusätzliche Freie Tage, die man verplanen kann. Nun der Haken: Ist man krank oder im Urlaub, werden pro tag 0,4h von diesen Tagen abgezogen, sodass man nach 2 Wochen Urlaub mit -4 oder bei längerem Urlaub -12h auf dem Arbeitszeitkonto wieder anfängt. Meine Frau kann aufgrund ihrer Krankheit diese Stunden aber niemals wieder reinholen, allein die 4 Minusstunden vom letzten Jahr haben zum Rausarbeiten ein Jahr gedauert. Der Arbeitgeber möchte keine Sonderregelungen für Schwerbeh. einführen, die keine Überstunden arbeiten können. Was könnte man tun, außer die Stunden noch weiter zu reduzieren (Teilzeiter sind vom neuen Arbeitszeitmodell nicht betroffen - würde uns aber finanziell ruinieren). Meine Frau arbeitet zurzeit Vollzeit.
Community-Antworten (8)
14.11.2018 um 11:37 Uhr
Das Modell ist so rechtlich bedenklich (nicht nur für Behinderte). Durch Krankheit oder Urlaub darf kein Minus entstehen.
Gibt es dort einen BR?
14.11.2018 um 11:55 Uhr
Wenn jemand mit Schwerbehinderung den § 207 SGB IX Mehrarbeit dem AG per einmaliger Willenserklärung zukommen lässt ,ist hierdurch dauerhaft bis zum Widerruf der Willenserklärung jedwede Mehrarbeit/Überstunden über die normale Arbeitszeit hinaus ausgeschlossen. Ausnahme: Notarbeit, z.B.wegen Wasserschaden o.ä. Hier muss der AG für Schwerbehinderte eine Sonderlocke in Kauf nehmen, da Gesetz. Des weiteren sehe ich bei einem solchen Zeitabzug ins Minus wegen Krankheit auch das AGG heranziehbar, da Diskriminierung wegen Krankheit. Gibt es eine SBV / BR ? Auch könnte man sich hiermit einmal an das zuständige Integrationsamt wenden.
14.11.2018 um 12:06 Uhr
unabhängig davon dass dieses Modell sehr unsauber klingt: Weshalb kann deine Frau aktuell Vollzeit (38) Stunden arbeiten, im neuen Modell aber nicht 36 Stunden Vollzeit + 2 Stunden Ausgleich Zeitkonto?
14.11.2018 um 12:23 Uhr
Ja, BR ist da, hat das Modell aber zur "Arbeitsplatzrettung" abgenickt - zusammen mit der Gewerkschaft.
14.11.2018 um 12:28 Uhr
@Pickel: Meine Frau muss Vollzeit arbeiten, da wir finanziell sonst in eine extreme Schieflage kommen, da ich Erwerbsgemindert bin und der Arbeitsweg von 80km jeden Tag viel Geld und Sprit frisst.
14.11.2018 um 12:29 Uhr
finde ich auch etwas merkwürdig. Wenn die Frau bislang 38h / Woche arbeiten konnte und jetzt nur noch 36 Stunden, sollten 4 Minusstunden nach 2 Wochen weg sein.
14.11.2018 um 12:30 Uhr
@ Pickel: es werden weiterhin 38h gearbeitet, aber für 36h bezahlt, plus die zusätzlich in Vorleistung abgelieferten 14 Tage. Die Minusstunden zusätzlich zur Vollzeit rauszuarbeiten ist meiner Frau nicht möglich.
14.11.2018 um 16:32 Uhr
ja dann hat sie halt Minusstunden, das ist in ihrem Fall das Problem des Arbeitgebers. Sie soll, falls Sie es noch nicht hat, dem AG mitteilen, dass sie gem §207 SGB IX verlangt, von Mehrarbeit freigestellt zu werden, dann macht sie ihre 8 Stunden pro Tag und gut ist. Und sie sollte mal bei der Gewerkschaft nachfragen, wie die sich das denn vorstellen bei Schwerbehinderten, und ist in dem Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung, was sagt die dazu und wenn es die nicht gibt mal bei zuständigen Integrationsamt nachfragen, die dürften dem AG auch ein wenig auf die Finger klopfen.
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