Erstellt am 14.11.2018 um 10:37 Uhr von kratzbürste
Das Modell ist so rechtlich bedenklich (nicht nur für Behinderte). Durch Krankheit oder Urlaub darf kein Minus entstehen.
Gibt es dort einen BR?
Erstellt am 14.11.2018 um 10:55 Uhr von ickederdicke
Wenn jemand mit Schwerbehinderung den § 207 SGB IX Mehrarbeit dem AG per einmaliger Willenserklärung zukommen lässt ,ist hierdurch dauerhaft bis zum Widerruf der Willenserklärung jedwede Mehrarbeit/Überstunden über die normale Arbeitszeit hinaus ausgeschlossen. Ausnahme: Notarbeit, z.B.wegen Wasserschaden o.ä.
Hier muss der AG für Schwerbehinderte eine Sonderlocke in Kauf nehmen, da Gesetz.
Des weiteren sehe ich bei einem solchen Zeitabzug ins Minus wegen Krankheit auch das AGG heranziehbar, da Diskriminierung wegen Krankheit.
Gibt es eine SBV / BR ?
Auch könnte man sich hiermit einmal an das zuständige Integrationsamt wenden.
Erstellt am 14.11.2018 um 11:06 Uhr von Pickel
unabhängig davon dass dieses Modell sehr unsauber klingt:
Weshalb kann deine Frau aktuell Vollzeit (38) Stunden arbeiten, im neuen Modell aber nicht 36 Stunden Vollzeit + 2 Stunden Ausgleich Zeitkonto?
Erstellt am 14.11.2018 um 11:23 Uhr von Noori
Ja, BR ist da, hat das Modell aber zur "Arbeitsplatzrettung" abgenickt - zusammen mit der Gewerkschaft.
Erstellt am 14.11.2018 um 11:28 Uhr von Noori
@Pickel: Meine Frau muss Vollzeit arbeiten, da wir finanziell sonst in eine extreme Schieflage kommen, da ich Erwerbsgemindert bin und der Arbeitsweg von 80km jeden Tag viel Geld und Sprit frisst.
Erstellt am 14.11.2018 um 11:29 Uhr von celestro
finde ich auch etwas merkwürdig. Wenn die Frau bislang 38h / Woche arbeiten konnte und jetzt nur noch 36 Stunden, sollten 4 Minusstunden nach 2 Wochen weg sein.
Erstellt am 14.11.2018 um 11:30 Uhr von Noori
@ Pickel: es werden weiterhin 38h gearbeitet, aber für 36h bezahlt, plus die zusätzlich in Vorleistung abgelieferten 14 Tage. Die Minusstunden zusätzlich zur Vollzeit rauszuarbeiten ist meiner Frau nicht möglich.
Erstellt am 14.11.2018 um 15:32 Uhr von rtjum
ja dann hat sie halt Minusstunden, das ist in ihrem Fall das Problem des Arbeitgebers.
Sie soll, falls Sie es noch nicht hat, dem AG mitteilen, dass sie gem §207 SGB IX verlangt, von Mehrarbeit freigestellt zu werden, dann macht sie ihre 8 Stunden pro Tag und gut ist. Und sie sollte mal bei der Gewerkschaft nachfragen, wie die sich das denn vorstellen bei Schwerbehinderten, und ist in dem Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung, was sagt die dazu und wenn es die nicht gibt mal bei zuständigen Integrationsamt nachfragen, die dürften dem AG auch ein wenig auf die Finger klopfen.