Fahrtkostenabrechnung
Hallo,
meine Frage: wenn man vom eigentlichen/normalen Arbeitsort kurzfristig an einen anderen Arbeitsort eingesetzt wird, hat man ein Anrecht darauf die Entfernung vom eigentlichen zum anderen Arbeitsort als Fahrtkosten abzurechnen? Die Entfernung zum neuen Arbeitsort ist vom Wohnort aus kürzer als die Entfernung vom Wohnort zum eigentlichen/normalen Arbeitsort.
Community-Antworten (2)
31.08.2014 um 23:06 Uhr
@ Scalar73
Wenn es keine Regelung gibt, auf die Du Dich berufen könntest (TV, BV, AV), darfst Du in diesem Fall jeglichen Gedanken an eine Fahrtkostenerstattung vergessen.
Du musst ja vermutlich nicht erst in den eigentlichen Betrieb und von da aus zum anderen Betrieb fahren müssen, oder doch?
01.09.2014 um 17:18 Uhr
abrechenbar wären ja nur Mehr- bzw. zusätzliche kosten. Die können u.U auch bei einer kürzeren Strecke auftreten, wenn man öffentliche Verkehrsmittel nutzt - bei Pkw-Fahrten eben nicht.
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