Ankündigungsfrist Sonderurlaub für Umzug?
Hallo!
Besteht eine Ankündigungsfrist für den Bedarf von Sonderurlaub für Umzug (tariflich mit 1 Tag geregelt), bzw. kann der Arbeitgeber den Antrag mit der Begründung: "zu kurzfristig", ablehnen?
Danke
Community-Antworten (10)
17.12.2014 um 10:42 Uhr
TVÖD? Da gibts den Tag nur wenn der Umzug betriebliche Gründe hat.
Wenn du sagst um welchen Tarif es sich handelt dann kann ich dir evtl helfen
17.12.2014 um 10:52 Uhr
@Fragenmann Es gibt - ausserhalb des TVöD - noch andere TVs.
@Mister Rechtzeitig sollte man es schon tun und nicht erst ne Woche vorher. Und: Wenn der Umzug bereits erledigt ist, wird es vll. schwerer den Tag überhaupt noch zu bekommen...
17.12.2014 um 10:56 Uhr
@Kölner Deshalb Frage ich ja um welchen es sich handelt :)
17.12.2014 um 11:08 Uhr
Tarifvertrag IGBCE / Umzug steht noch an! Der Kollege welcher ihn benötigt konnte erst Anfang dieser Woche mit den Unzugsplanungen beginnen... Danke ;)
17.12.2014 um 11:29 Uhr
Wenn er den Tag des Umzugs mit der Umzugsfirma klar gemacht hat, sofort die Freistellung beantragen. Wenn es Chef gar nicht passt, eventuell mit den Möbelschleppern neuen Termin vereinbaren. Ein bisschen Flexibel sollte man schon sein.
17.12.2014 um 12:34 Uhr
@Dezibel Wenn es aber darum geht ob ich für eine oder für zwei Wohnungen Miete bezahlen muss, weil ich nicht rechtzeitig aus der Bude raus komme, hat es mit der flexibilität bezüglich mit Möbelpackern ein Ende.
17.12.2014 um 12:58 Uhr
@Snooker Manchmal geht es nur um ein paar Tage. Wichtig ist doch auch, dass der Chef rechtzeitig erfährt, dass ich in der nächsten Zeit umziehen will, so dass er nicht überrascht wird, wenn der Termin dann steht. Das ist in meinen Augen ein Prozess und hat auch einiges mit dem Miteinander zu tun.
17.12.2014 um 13:06 Uhr
Gebe ich Dir ja in so weit schon recht. Aber glaub mir, kommst Du nicht rechtzeitig aus der Bude raus kriegt der letzte Vermieter dich noch mal dran. Auch Wohnungen sind ein Wirtschaftsgut.
17.12.2014 um 13:21 Uhr
Ich denke, dass da ganz bewusst keine Fristen bestehen. So rechtzeitig wie möglich beantragen sollte genauso selbstverständlich sein, wie auch einmal kurzfristig Urlaub möglich sein sollte.
Im Zweifelsfall wäre ja der BR im Boot.
17.12.2014 um 15:41 Uhr
Ok Danke erstmal! ;)
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