Arztbesuch während Schichtarbeit
Hallo zusammen, ein Kollege hat die Anfrage gestellt, wie es mit der Gutschrift von Arbeitszeiten während der Schichtarbeit ist. Es geht um einen Termin bei einem Spezialisten, die Wartezeit beträgt 8 Monate und der Termin den er erhalten hat, liegt nun in seiner Frühschicht. Ich hab an diese Bescheinigungen für Arztbesuche gedacht. Zu Schichtarbeit ist die BV noch nicht fertig. -Wird dann die Arbeitszeit gut geschrieben, wenn er danach wieder zur Frühschicht kommt? Der Anfahrtsweg vom Arbeitsort dorthin wären auch 50km. Das ist dann keine Arbeitszeit, richtig? Er versteht sich auch nicht gut mit seiner Vorgesetzen, weshalb wir jetzt auch darüber nachgedacht haben, dass er sich prinzipiell für den Tag krank melden soll.
Community-Antworten (7)
08.11.2022 um 13:25 Uhr
https://www.deurag.de/blog/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit/
Schau mal hier.
Bezüglich einer Krankmeldung für den ganzen Tag: darüber nachdenken dürft ihr natürlich. Ich würde mich aber davor hüten, ihm das zu empfehlen. Über die Dauer einer AU entscheidet weder der Kollege noch der BR.
08.11.2022 um 14:19 Uhr
ggf. könnte das in Betracht kommem §616 BGB
08.11.2022 um 19:59 Uhr
Yep,
das wäre ein klassischer Fall für den §616 BGB, nur wird der oft in Arbeitsverträgen ausgeschlossen. Wenn nicht, dann kann er den für sich geltend machen.
08.11.2022 um 22:08 Uhr
Die Frage wird man trotzdem stellen können ob bei einem solchen Vorlauf nicht ein Termin außerhalb der Schicht möglich wäre...
08.11.2022 um 23:59 Uhr
@ganther man kann...man kann aber auch verzweifeln. Ich denke gerade du weißt wie schwer es ist einen Termin bei einem Facharzt oder Spezialisten zu bekommen. Ich z.B. habe es jetzt nach 6 Monaten endlich mal geschafft das mich überhaupt ein Urologe mit aufgenommen hat. Entweder alles voll, man nimmt gar nicht erst ab am Tele oder legt nach den 20zigsten Klingelton einfach auf oder hört nur ne Bandansage.
09.11.2022 um 09:26 Uhr
ich verstehe das voll und ganz. Und ich habe mich auch schon ewig auf einen Termin gewartet. Frust pur! Aber wenn der Termin 8 Monate in der Zukunft liege, wird der AG zum einen sagen, dass es ja nicht ganz so dringend sein kann und dass es doch möglich sein muss, dass man noch mal nachfragt und einen Termin außerhalb der Schicht findet. Wenn man sich irgendwann vielleicht vor Gericht trifft, muss der MA all diese Themen beantworten können. Er ist in der Nachweispflicht. Daher meine Anmerkungen...
09.11.2022 um 11:26 Uhr
Das mit der fehlenden Dringlichkeit ist natürlich Quatsch. Einen schnelleren Termin bekommt man nur bei starken Schmerzen (vielleicht) oder wenn das Leben bedroht ist.
Allerdings stimme ich insofern zu, dass bei einer so langen Vorlaufzeit durchaus außerhalb der Schicht geplant werden könnte. Wenn man den Schichtplan schon kennt, bittet man um einen Termin außerhalb der Schicht. Wenn der Schichtplan noch nicht steht, nimmt man den Termin, der angeboten wird, und sagt dem Dienstplanersteller Bescheid, dass man anders geplant werden muss.
Bei uns fordert der Arbeitgeber eine Bescheinigung, dass der Arztbesuch aus medizinischen Gründen (z.B. Blutabnahme auf nüchternem Magen) nicht zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden kann. Und die Gleitzeitler können ihre Arbeitszeit ja ohnehin anpassen. Seitdem sind die Arztbesuche währen der Arbeitszeit erheblich zurückgegangen. Manche Kolleg:innen hatten die bisherige Kulanz des Arbeitgebers weidlich ausgenutzt.
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