Urlaubsanspruch - AN gezwungen wenn Arbeitsausfall zwecks Materialmangels Urlaub vom Jahresurlaub zu nehmen?
Hallo, wer kann mir sagen ob es für den Jahresurlaub Vorschriften gibt die der AG einstreichen kann und der AN gezwungen ist wenn Arbeitsausfall zwecks Materialmangels Urlaub vom Jahresurlaub nehmen muß wenn keine Betriebsvereinbarung darüber getroffen wurde. Welche Gesetzlichen Vorschriften gibt es? wenn der AG bzw.die Personalabteilung eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat treffen will welche Fristen hat der Betriebsrat um die Unterlagen zu prüfen Rika
Community-Antworten (2)
07.08.2007 um 22:41 Uhr
hallo rika,
ihr seid hier im § 87 http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__87.html
es gibt keine fristen. die einzige möglichkeit, für den ag hier druck zu machen, ist die anrufung der einigungsstelle.
09.08.2007 um 00:23 Uhr
...das geht doch eher in Richtung § 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug. und schon gar nicht, das AN für Materialmangel Jahresurlaub opfern sollen.
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