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Urlaubsanspruch - AN gezwungen wenn Arbeitsausfall zwecks Materialmangels Urlaub vom Jahresurlaub zu nehmen?

R
rika
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann mir sagen ob es für den Jahresurlaub Vorschriften gibt die der AG einstreichen kann und der AN gezwungen ist wenn Arbeitsausfall zwecks Materialmangels Urlaub vom Jahresurlaub nehmen muß wenn keine Betriebsvereinbarung darüber getroffen wurde. Welche Gesetzlichen Vorschriften gibt es? wenn der AG bzw.die Personalabteilung eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat treffen will welche Fristen hat der Betriebsrat um die Unterlagen zu prüfen Rika

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Community-Antworten (2)

BT
betriebliche trübung

07.08.2007 um 22:41 Uhr

hallo rika,

ihr seid hier im § 87 http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__87.html

es gibt keine fristen. die einzige möglichkeit, für den ag hier druck zu machen, ist die anrufung der einigungsstelle.

S
SSGG

09.08.2007 um 00:23 Uhr

...das geht doch eher in Richtung § 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug. und schon gar nicht, das AN für Materialmangel Jahresurlaub opfern sollen.

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