Halloo,
bei uns im Betrieb wird es eine Listenwahl geben. Der Abgabetermin der Wahlvorschlagslisten war am 31.1. Ich bin/war der Listenführer einer Liste. Diese Liste wurde vom Wahlausschuß für ungültig befunden weil sie kein zusammenhängendes Dokument darstellt,d.h. sie war nicht zusammengetackert bzw.geklebt/gebunden. Wir haben die Liste erst eine Std. vor Abgabetermin abgegeben weil uns dauernd Steine in den Weg gelegt wurden. Die 2 anderen Listenführer sind beide im Wahlauschuß und im BR.Einer ist auch der amt. BRV. Sie haben ihre Listen während der Arbeitszeit gemacht und mir wurde es ausdrücklich untersagt. Zudem nach dem die Entscheidung des WA im Betrieb bekannt wurde sind MA die auf den anderen Listen als Stützer unterschrieben haben zu mir gekommen und haben erzählt das eine der anderen Liste während des Sammelns von Wahlvorschlägen/Stützunterschriften auch kein zusammengebundenes Dokument war sondern auch lose?! Hat jemand eine Ahnung ob das anfechtbar ist?

P.S.: Ich habe vor Abgabe meiner Liste nochmals den BRV gerfagt ob ich meine Liste so abgeben kann oder ob ich noch etwas beachten muß. Seine Antwort: Natürlich kannst du die Liste abgeben und der WA wird darüber befinden. Sollte er nicht zu diesem Zeitpunkt nur BRV sein und somit meine Interessen wahren? Er ist ja BRV und Wahlausschußvorsitzender und Listenführer in einer Person.
mfg