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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorschlagsliste abgelehnt. Hat jemand eine Ahnung ob das anfechtbar ist?

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AHVL
Nov 2016 bearbeitet

Halloo, bei uns im Betrieb wird es eine Listenwahl geben. Der Abgabetermin der Wahlvorschlagslisten war am 31.1. Ich bin/war der Listenführer einer Liste. Diese Liste wurde vom Wahlausschuß für ungültig befunden weil sie kein zusammenhängendes Dokument darstellt,d.h. sie war nicht zusammengetackert bzw.geklebt/gebunden. Wir haben die Liste erst eine Std. vor Abgabetermin abgegeben weil uns dauernd Steine in den Weg gelegt wurden. Die 2 anderen Listenführer sind beide im Wahlauschuß und im BR.Einer ist auch der amt. BRV. Sie haben ihre Listen während der Arbeitszeit gemacht und mir wurde es ausdrücklich untersagt. Zudem nach dem die Entscheidung des WA im Betrieb bekannt wurde sind MA die auf den anderen Listen als Stützer unterschrieben haben zu mir gekommen und haben erzählt das eine der anderen Liste während des Sammelns von Wahlvorschlägen/Stützunterschriften auch kein zusammengebundenes Dokument war sondern auch lose?! Hat jemand eine Ahnung ob das anfechtbar ist?

P.S.: Ich habe vor Abgabe meiner Liste nochmals den BRV gerfagt ob ich meine Liste so abgeben kann oder ob ich noch etwas beachten muß. Seine Antwort: Natürlich kannst du die Liste abgeben und der WA wird darüber befinden. Sollte er nicht zu diesem Zeitpunkt nur BRV sein und somit meine Interessen wahren? Er ist ja BRV und Wahlausschußvorsitzender und Listenführer in einer Person. mfg

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Community-Antworten (11)

K
Kölner

05.02.2006 um 12:40 Uhr

Könnte man bei dieser Liste - neben der Tatsache, dass sie nicht verklebt, vertackert war - annehmen, dass die Seiten zusammen gehören könnten? Z.B. durch Paginierung, besonderes Papier usw....

F
Fayence

05.02.2006 um 16:31 Uhr

Hallo AHVL, so schofelig sich Euer BRV/WV verhalten hat, für die formelle Einhaltung des Wahlvorschlags ist die einreichende "Liste" selbst verantwortlich.

Über ev. bestehende Mängel darf wiederum nur der Wahlvorstand und keine Einzelperson des WV befinden. Die Feststellung eines Mangels bedarf des Beschlusses des WV.

Was Kölner zum Ausdruck bringen wollte ist, dass lt. BAG Urteil aus 2005 die feste Verbindung mittels "zusammengetackert bzw.geklebt/gebunden" für die Feststellung einer einheitlichen Urkunde nicht zwingend erforderlich ist.

Lies Dir einmal das entsprechende Urteil durch (insb. RN 14). Du wirst dann feststellen können, ob für Euren Wahlvorschlag die "einheitliche Urkunde" bejaht werden kann. Sonst melde Dich nochmal.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2005-5&nr=10603&anz=54&pos=14&Frame=2

A
AHVL

05.02.2006 um 21:16 Uhr

Erstmal vielen Dank, also wenn ich das richtig aus dem Urteil interpretiere ist es nicht zwingend notwendig das die Liste z.B mit einer Klammer verbunden ist?! Ich will mich ja auch nicht aus der Verantwortung ziehen einen Fehler begangen zu haben. Fakt ist das die Sache einen schalen Beigeschmack hat. Ich war zeitlich nicht in der Lage die Liste früher abzugeben(50 min vor Abgabeschluß). Mir wurde das ganze während der Arbeitszeit zu erledigen untersagt im Gegensatz der 2 anderen Listenführern. Ich bin weder im BR bzw. im WV wie die 2 anderen Listenführer. Ich wollte innerhalb der Zeit als ich die Liste gemacht habe einen freien Tag nehmen. Das wurde mir 2mal untersagt. Die Wahlordnung hing zur Einsichtnahme im BR-Büro aus. Ich habe einen Termin außerhalb meiner Arbeitszeit mit dem BRV/WVV vereinbart. Dieser ist geplatzt da bei uns im Betrieb wegen der ERA-Einführung der Stall brennt. Daher war es für mich so auch nicht möglich Einsicht in die WO zu nehmen und mir wurde keine ausgehändigt. Ich hatte nur die Möglichkeit den BRV vor Abgabe der Liste um Rat zu fragen. Dieser erwiederte nur: Natürlich kannst du die Liste so abgeben und über den Rest wird der WV befinden! Er wollte uns einfach nicht helfen. Ich habe dann versucht in den verbleibenden 15min eine neue Liste anzufertigen. Ich habe nochmals 6 Kandidaten und 19 Stützunterschriften(wir brauchen 19) gesammelt und kam dann leider 2min zu spät. Das einzige was mir diese Umstand einbrachte war ein süffisantes Lächeln von 2 WV-Mitgliedern mit der Ansage das ich zu spät war. P.S.: Mir wurde auch die Herausgabe meiner ungültigen Liste verweigert. Weil zu den Wahlvorschlägen nur 19 neue Stützunterschriften in zusammengetackerten Zustand hätte die wohl verbliebene Zeit gereicht. mfg

RI
Ramses II

05.02.2006 um 21:21 Uhr

AHVL,

die Liste muss aber natürlich von Anfang an "zusammengetackert" sein.

Am besten ist aus meiner Sicht eine Liste wo vorne die Kandidaten drauf stehen und hinten die Stützunterschriften. Wenn wegen der vielen Kandidaten ein DIN A4 Blatt nicht ausreicht, dann nimmt man halt DIN A3 und faltet. Dann gibt es kein Rumgetue.

Du hättest doch auch eine Kopie der ersten Liste nehmen können und zu dieser die Stützunterschriften schnell noch sammeln.

A
AHVL

05.02.2006 um 21:53 Uhr

Hallo Ramses, wie ich bereits erwähnt habe wurde mir nach Bekanntmachung des WV über die Ungültigkeit der Liste die Herausgabe verweigert. Ich durfte sie nicht aus dem BR-Büro wo der WV tagte mitnehmen, somit war auch eine Kopie nicht möglich. mfg

RI
Ramses II

05.02.2006 um 21:57 Uhr

AHVL,

eine Fotokopie macht man ja auch vorher...

Möglich wäre auch gewesen, aus dem Gedächtnis eine handschriftliche Kopie zu machen, man weiß ja häufig mit wem man zusammen kandidiert. Dann noch schnell die Stützunterschriften gesammelt, die Zustimmungserklärungen kiegen ja schon beim WV...

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Fayence

05.02.2006 um 22:34 Uhr

Hallo Ramses II, tut mir leid, Deine Antworten helfen AHVL jetzt nicht wirklich weiter.

@ AHVL

  1. Hatte Eure Liste einen Namen?
  2. Stand Euer Listenname auch auf dem Blatt mit den Stützunterschriften?

Der Wahlvorstand darf eine einmal abgebene Liste nicht wieder aushändigen, diese Vorgehensweise ist korrekt.

RI
Ramses II

05.02.2006 um 22:46 Uhr

Fayence,

"weiterhelfen" tut hier nur noch der Rat zu einem Anwalt zu gehen.

Möglicherweise müsste der WV hier die Liste zur Wahl zulassen und die Wahl wäre nachher nur im Wege der Wahlanfechtung angreifbar. Das kann aber nur ein Anwalt anhand aller Fakten beurteilen.

F
Fayence

05.02.2006 um 23:52 Uhr

Für Deine letzte Antwort werde ich Dich wiederum bedenken für den Ramses des Jahres 2006 (http://www.der-funkturm.de/artikel/ramses2005_goldene_dekade.php)

Wünsche eine gute Nacht!

A
AHVL

06.02.2006 um 20:38 Uhr

Hallo @fayence, ja die Liste hatte einen Namen . Der stand aber leider nur auf dem Deckblatt und nicht auf den anderen Seiten. Da aber unsere Liste die letzte war die abgegeben wurde ist die Zuordnung der Stützunterschriften eigentlich klar. Zu dem Zeitpunkt war keine weitere Liste mehr im Umlauf wo man hätte behaupten können die Unterschriften sind nicht eindeutig zuweisbar. mfg

F
Fayence

06.02.2006 um 21:42 Uhr

Hallo AHVL, würde dem Rat von Ramses II folgen und den Sachverhalt einem Anwalt schildern. Vielleicht hilft es auch, wenn Ihr dem Wahlvorstand mitteilt, dass Ihr die ev. doch gegebene Zulässigkeit Eurer Liste durch einen Anwalt prüfen lassen wollt. Bleibt aber sachlich! Vorher solltet Ihr versuchen, ob Euch der Wahlvorstand eine Kopie Eurer Liste aushändigt.

Tut mir leid für Dich/Euch, was anderes fällt mir jedoch auch nicht mehr ein.

Gruß Fayence

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