Erstellt am 05.02.2006 um 11:40 Uhr von Kölner
Könnte man bei dieser Liste - neben der Tatsache, dass sie nicht verklebt, vertackert war - annehmen, dass die Seiten zusammen gehören könnten? Z.B. durch Paginierung, besonderes Papier usw....
Erstellt am 05.02.2006 um 15:31 Uhr von Fayence
Hallo AHVL,
so schofelig sich Euer BRV/WV verhalten hat, für die formelle Einhaltung des Wahlvorschlags ist die einreichende "Liste" selbst verantwortlich.
Über ev. bestehende Mängel darf wiederum nur der Wahlvorstand und keine Einzelperson des WV befinden. Die Feststellung eines Mangels bedarf des Beschlusses des WV.
Was Kölner zum Ausdruck bringen wollte ist, dass lt. BAG Urteil aus 2005 die feste Verbindung mittels "zusammengetackert bzw.geklebt/gebunden" für die Feststellung einer einheitlichen Urkunde nicht zwingend erforderlich ist.
Lies Dir einmal das entsprechende Urteil durch (insb. RN 14). Du wirst dann feststellen können, ob für Euren Wahlvorschlag die "einheitliche Urkunde" bejaht werden kann. Sonst melde Dich nochmal.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2005-5&nr=10603&anz=54&pos=14&Frame=2
Erstellt am 05.02.2006 um 20:16 Uhr von AHVL
Erstmal vielen Dank,
also wenn ich das richtig aus dem Urteil interpretiere ist es nicht zwingend notwendig das die Liste z.B mit einer Klammer verbunden ist?! Ich will mich ja auch nicht aus der Verantwortung ziehen einen Fehler begangen zu haben. Fakt ist das die Sache einen schalen Beigeschmack hat. Ich war zeitlich nicht in der Lage die Liste früher abzugeben(50 min vor Abgabeschluß). Mir wurde das ganze während der Arbeitszeit zu erledigen untersagt im Gegensatz der 2 anderen Listenführern. Ich bin weder im BR bzw. im WV wie die 2 anderen Listenführer. Ich wollte innerhalb der Zeit als ich die Liste gemacht habe einen freien Tag nehmen. Das wurde mir 2mal untersagt. Die Wahlordnung hing zur Einsichtnahme im BR-Büro aus. Ich habe einen Termin außerhalb meiner Arbeitszeit mit dem BRV/WVV vereinbart. Dieser ist geplatzt da bei uns im Betrieb wegen der ERA-Einführung der Stall brennt. Daher war es für mich so auch nicht möglich Einsicht in die WO zu nehmen und mir wurde keine ausgehändigt. Ich hatte nur die Möglichkeit den BRV vor Abgabe der Liste um Rat zu fragen. Dieser erwiederte nur: Natürlich kannst du die Liste so abgeben und über den Rest wird der WV befinden!
Er wollte uns einfach nicht helfen. Ich habe dann versucht in den verbleibenden 15min eine neue Liste anzufertigen. Ich habe nochmals 6 Kandidaten und 19 Stützunterschriften(wir brauchen 19) gesammelt und kam dann leider 2min zu spät. Das einzige was mir diese Umstand einbrachte war ein süffisantes Lächeln von 2 WV-Mitgliedern mit der Ansage das ich zu spät war.
P.S.: Mir wurde auch die Herausgabe meiner ungültigen Liste verweigert. Weil zu den Wahlvorschlägen nur 19 neue Stützunterschriften in zusammengetackerten Zustand hätte die wohl verbliebene Zeit gereicht.
mfg
Erstellt am 05.02.2006 um 20:21 Uhr von Ramses II
AHVL,
die Liste muss aber natürlich von Anfang an "zusammengetackert" sein.
Am besten ist aus meiner Sicht eine Liste wo vorne die Kandidaten drauf stehen und hinten die Stützunterschriften. Wenn wegen der vielen Kandidaten ein DIN A4 Blatt nicht ausreicht, dann nimmt man halt DIN A3 und faltet. Dann gibt es kein Rumgetue.
Du hättest doch auch eine Kopie der ersten Liste nehmen können und zu dieser die Stützunterschriften schnell noch sammeln.
Erstellt am 05.02.2006 um 20:53 Uhr von AHVL
Hallo Ramses,
wie ich bereits erwähnt habe wurde mir nach Bekanntmachung des WV über die Ungültigkeit der Liste die Herausgabe verweigert. Ich durfte sie nicht aus dem BR-Büro wo der WV tagte mitnehmen, somit war auch eine Kopie nicht möglich.
mfg
Erstellt am 05.02.2006 um 20:57 Uhr von Ramses II
AHVL,
eine Fotokopie macht man ja auch vorher...
Möglich wäre auch gewesen, aus dem Gedächtnis eine handschriftliche Kopie zu machen, man weiß ja häufig mit wem man zusammen kandidiert. Dann noch schnell die Stützunterschriften gesammelt, die Zustimmungserklärungen kiegen ja schon beim WV...
Erstellt am 05.02.2006 um 21:34 Uhr von Fayence
Hallo Ramses II,
tut mir leid, Deine Antworten helfen AHVL jetzt nicht wirklich weiter.
@ AHVL
1. Hatte Eure Liste einen Namen?
2. Stand Euer Listenname auch auf dem Blatt mit den Stützunterschriften?
Der Wahlvorstand darf eine einmal abgebene Liste nicht wieder aushändigen, diese Vorgehensweise ist korrekt.
Erstellt am 05.02.2006 um 21:46 Uhr von Ramses II
Fayence,
"weiterhelfen" tut hier nur noch der Rat zu einem Anwalt zu gehen.
Möglicherweise müsste der WV hier die Liste zur Wahl zulassen und die Wahl wäre nachher nur im Wege der Wahlanfechtung angreifbar. Das kann aber nur ein Anwalt anhand aller Fakten beurteilen.
Erstellt am 05.02.2006 um 22:52 Uhr von Fayence
Für Deine letzte Antwort werde ich Dich wiederum bedenken für den Ramses des Jahres 2006
(http://www.der-funkturm.de/artikel/ramses2005_goldene_dekade.php)
Wünsche eine gute Nacht!
Erstellt am 06.02.2006 um 19:38 Uhr von AHVL
Hallo @fayence,
ja die Liste hatte einen Namen . Der stand aber leider nur auf dem Deckblatt und nicht auf den anderen Seiten. Da aber unsere Liste die letzte war die abgegeben wurde ist die Zuordnung der Stützunterschriften eigentlich klar. Zu dem Zeitpunkt war keine weitere Liste mehr im Umlauf wo man hätte behaupten können die Unterschriften sind nicht eindeutig zuweisbar.
mfg
Erstellt am 06.02.2006 um 20:42 Uhr von Fayence
Hallo AHVL,
würde dem Rat von Ramses II folgen und den Sachverhalt einem Anwalt schildern. Vielleicht hilft es auch, wenn Ihr dem Wahlvorstand mitteilt, dass Ihr die ev. doch gegebene Zulässigkeit Eurer Liste durch einen Anwalt prüfen lassen wollt. Bleibt aber sachlich!
Vorher solltet Ihr versuchen, ob Euch der Wahlvorstand eine Kopie Eurer Liste aushändigt.
Tut mir leid für Dich/Euch, was anderes fällt mir jedoch auch nicht mehr ein.
Gruß
Fayence