Erstellt am 07.03.2014 um 18:29 Uhr von gironimo
>Muss der WV den genauen Abgabetermin in den Unterlagen festhalten?<
Absolut - das muss sein. Er bescheinigt dem Einreicher ja auch den Erhalt des Wahlvorschlags.
Erstellt am 07.03.2014 um 19:30 Uhr von keiko
Der WV muss den Eingang schriftlich bestätigen.