Erstellt am 12.12.2014 um 08:15 Uhr von gironimo
Ihr solltet das nicht der Willkür des AG überlassen. Der BR ist bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage in der Mitbestimmung und sollte unbedingt eine BV dazu abschließen. Der MTV gibt Euch ja eine Vorgabe sicherlich auch für Vollzeit (ich kenne Euren Tarif nicht im Detail; Gewerkschaft fragen).
Habt Ihr per BV die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt, ist die entsprechende Stundenzahl eines Tages (bezogen auf 5) anzusetzen; auch wenn die Woche ansich 6 Werktage hat.
Erstellt am 12.12.2014 um 09:20 Uhr von mcEdeka
Danke für die schnelle Antwort. Wir werden unsere BV überarbeiten müssen, die ist eh schon uralt und schlecht geschrieben.
Gruß MC
Erstellt am 12.12.2014 um 09:22 Uhr von Kölner
...und macht es richtig! Die Tücke steckt im Detail. Angesichts Deiner Fragestellung würde ich tatsächklich auch Sachverstand empfehlen...