Geschult wird nur nachts!
Hallo zusammen!
Wir haben bei uns seid dieser Woche neue Kollegen, die natürlich eine Schulung benötigen (techn. Support bei einem Chemiekonzern). Nun verlangt der Kunde (Wir arbeiten im Dienstvertrag), dass in 24/5 Schichten gearbeitet wird. Da die neuen Kollegen einige Zeit benötigen, um voll einsatzfähig zu sein, werden dann eingesetzt, wenn es am ruhigsten ist- in der Nachtschicht.
So bekommen sie also nachts ihre Schulung (Präsentationen, Übungen, Zwischentests). Ich halte es für extrem anstrengend, wenn nicht sogar unmenschlich, dass nachts geschult wird. Die Konzentration ist nachts eh schon eine andere als am Tage. Nun sollen sie auch noch die Theorie aufmerksam verfolgen. Unmenschlich hin oder her - gibt es einen §, der mir helfen kann, die Schulungen auf den Tag oder wenigstens das Wochenende zu verlegen?
Eine Schulung dauert übrigens 40 Stunden - somit also 5 Nächte in Folge
Community-Antworten (5)
09.12.2014 um 12:18 Uhr
Das ist sicherlich nicht pädagogisch und lerneffizient. Aber mir fällt nichts ein, was dem Vorhabend es AG widerspricht...
09.12.2014 um 13:29 Uhr
Das hab ich mir gedacht... schade...
09.12.2014 um 15:46 Uhr
Kurz nachgefragt, des besseren Verständnis wegen: Ihr schult wärend der Arbeitszeit, also am Arbeitsplatz ? oder in separatem Schulungsraum ,z.B. ? Bei 40Std. / 5 Tage/ Nächte in Folge ist es doch eher eine separate Inhouse Schulung, welche auch tagsüber stattfinden könnte.
09.12.2014 um 15:59 Uhr
Ja, das ist während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz. Die neuen Kollegen wurden einfach in die Nachtschicht eingeteilt, damit sie geschult werden können. Es sind keine Kapazitäten vorhanden, um sie separat zu schulen.
Der Gedanke des Kunden ist es, die geforderte Erreichbarkeit zu gewährleisten. Da aber vor Januar nicht mit mehr als 1 bis 5 Anrufen in der Nacht zu rechnen ist, geht der Kunde das Risiko ein, die "Unwissenden" in diese Schicht setzen zu lassen.
10.12.2014 um 13:41 Uhr
Vielleicht sucht Ihr mal ganz unverbindlich den Kontakt zu dem BR des Konzerns und macht einen Gedankenaustausch.
Ansonsten seit Ihr ja beim Thema "Schulung" in der Mitbestimmung (§ 97 BetrVG). Da könnt Ihr auch in dieser Frage eine vertretbare Regelung vorschlagen und mit dem AG eine lösung aushandeln; ggf. bis zur E-Stelle . Der Begriff der betrieblichen Fort- und Weiterbildung beginnt eben auch schon da, wo AN "tätigkeitstauglich" gemacht werden sollen.
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