Erstellt am 14.08.2019 um 09:41 Uhr von Cyber99
In einem solchen Fall würde ich zunächst einmal den Arbeitsvertrag anschauen und prüfen, wie konkret die Hauptleistungspflicht, also die Tätigkeiten umschrieben sind. Ich gehe aber mal davon aus, dass im Arbeitsvertrag nicht drin steht, dass der Kollege lediglich telefonieren muss. Insofern kann der Arbeitgeber über sein Direktionsrecht entsprechend gestalten und auch die "schriftliche Bearbeitung" von Vorgängen anweisen. Wenn der Kollege sich dem widersetzt muss er mit den beschriebenen Konsequenzen rechnen.
Erstellt am 14.08.2019 um 09:56 Uhr von Kratzbürste
Ich würde mit dem Arbeitgeber Teambildung,Qualifizierung, Beurteilungsgrundsätze und Überwachung diskutieren.
Erstellt am 14.08.2019 um 10:20 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber kann das Direktionsrecht nicht unbeschränkt ausüben. Er darf dieses nur im "billigen Ermessen" tun, sprich: Er muss die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers gegen seine eigenen Interessen abwägen.
Da der Kollege nun schon seit längerem (unbesanstandet?) telefoniert und es auch reine Telefoniearbeitsplätze gibt, kann ich hier noch keinen Grund erkennen warum der Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz umgeschult werden muss.
Ein wunderbares Betätigungsfeld für einen Betriebsrat um hier vermittelnd einzugreifen.
Erstellt am 14.08.2019 um 10:39 Uhr von seehas
Eine Möglichkeit wäre natürlich auch mit dem Kollegen mal zu reden. So ein reaktionäres Weltbild, sich von weiblichen Vorgesetzten nichts sagen zu lassen, muss auch nicht unkommentiert bleiben. Letztendlich steht er sich damit immer wieder selbst im Weg.
Ob Lernunwilligkeit ein Abmahnungsgrund ist weiß ich nicht.
Probleme im Anerkennen der Autorität von Vorgesetzten können sicherlich ein Abmahnungsgrund sein.
Die Tatsache, dass er eine Schulung erhalten hat, aus irgendwelchen Gründen aber trotzdem nicht für die avisierte Tätigkeit geeignet ist, ist allerdings mit Sicherheit kein Abmahnungsgrund.
Es ist also eine Frage, auf welche Tatsachen die Abmahnung letztendlich gestützt werden soll.
Erstellt am 14.08.2019 um 10:51 Uhr von Pjöööng
"sich von weiblichen Vorgesetzten nichts sagen zu lassen" ist ja wohl etwas völlig anderes als "er hat auch ein Problem, Feedback von weibl. Vorgesetzten anzunehmen"!
Erstellt am 14.08.2019 um 13:10 Uhr von Milchknilch
@Pjöööng:
Doch. Ist beides im Grunde genommen das gleiche, da die Denkweise, die da dahinter steht fehlender Respekt gegenüber Frauen ist. Für mich als Betriebsrat ein nicht zu tolerierendes Verhalten.
Diese Begründung dann auch noch herzunehmen um eine angewiesene und völlig zumutbare Tätigkeit abzulehnen setzt dem ganzen noch die Krone auf. Mehr kann ich dazu eigentlich gar nicht sagen.
Erstellt am 14.08.2019 um 14:09 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber Deine Schubladen sind mir zu einfach!