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BR Wahlen/ Fristen und Frauen bzw. Männerquote

A
AkteX
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich wurde in den Wahlvorstand gewählt (bin dazu noch Vorsitzende), aber war niemals BR und habe somit noch nie was damit zu tun gehabt- interessiere mich aber für alles was damit zu tun hat, weshalb ich das Amt angenommen. Nun wurde ich auch geschult- es war eine Wahlvorstandsschulung mit BR-Wahlen (alles in einem). ICh habe soweit alles verstanden, bis auf zwei Sachen, bei denen ich durcheinander gekommen bin.

  1. wie errechnet man die Frauenquote bzw. Männerquote- im Betrieb sind wir 105 MA.
    Davon ist aber einer noch nicht 18. und es gibt ein paar MA, die in Mschutz sind. Werden diese mitgezählt? Die BR- Vorstitzende hat gesagt, dass wir also 103 sind. Die Männer sind weniger als die Frauen- 18 Männer.
  2. unsere erste Sitzung ist am Montag (14.), an diesem Tag hängen wir die Wählerliste und den Wahlaushang an die nächste Frist fällt auf einen Samstag, bzw. Sonntag (27). Derjenige, der uns geschult hat hat gesagt, das Samstage und Sonntage nicht zählen, muss ich dann den Montag 28. nehmen oder in der Woche vor dem 27????? Meine Kollegin hat mich da komplett aus der Bahn geworfen, weil ich mit dem Mann der uns geschult hatte, als nächste Frist den 28. errechnet hatte :-( - sie hat gesagt, der 25. sei die nächste Frist.

Ach ja, wir ziehen unsere Wahlen vor, weil der BR nur noch ein paar Mitglieder hat.

Ich wäre euch für jede Antwort Dankbar :)...

Bedanke mich schon jetzt!

Grüße AkteX

4.19603

Community-Antworten (3)

H
Hoppel

11.10.2013 um 17:09 Uhr

@ AkteX

Also ... gezählt werden alle WAHLBERECHTIGTEN Arbeitnehmer. Also auch die, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, befristete EU-Rente etc. ruht.

NICHT wahlberechtigt sind AN, die das 18. Lebensjahr am Wahltag nicht vollendet haben.

Gehen wir also von 104 wahlberechtigten AN aus > 86 Frauen 18 Männer Zu wählen sind 7 BRM Sitzanspruch Geschlecht d. Minderheit = 1 (wird nach D´Hondt berechnet)

Wenn ihr das Wahlausschreiben am 14.10.veröffentlicht, können

... Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste ((hier sollten die Geburtsdaten nicht enthalten sein) beim Wahlvorstand bis 28.10.13 schriftlich eingelegt werden

... Wahlvorschläge ebenfalls bis 28.10.2013 eingereicht werden.

Das Datum 25.10.13 ist vollkommener Quatsch! Lass Dich da nicht verunsichern.

R
rolfo

11.10.2013 um 17:09 Uhr

Klick mal oben auf den Button Betriebsratswahl, da findest du alles, auch Software zum Download

G
gironimo

11.10.2013 um 17:20 Uhr

Wenn Ihr Irritationen mit den Fristenrechnern und vielleicht unnötige Diskussionen im Betrieb vermeiden wollt (obwohl Hoppels Rechnung aus meiner Sicht richtig ist), hängt das Wahlausschreiben doch erst einen Tag später raus.

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