Hallo zusammen,

wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, wenn ein Arbeitnehmer unterjährig ins Unternehmen eintritt.
Sagen wir zum er startet am 1.2. und sowohl beim alten AG, wie auch beim neuen AG besteht ein Anspruch von 30 Tagen Urlaub im Kalenderjahr.
Pro Monat ergeben sich also 2,5 Tage. Bekommt der neue Mitarbeiter dann 27 oder 28 Tage im neuen Betrieb?

Danke.