Urlaubsanspruch bei unterjährigem Wechsel
Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, wenn ein Arbeitnehmer unterjährig ins Unternehmen eintritt. Sagen wir zum er startet am 1.2. und sowohl beim alten AG, wie auch beim neuen AG besteht ein Anspruch von 30 Tagen Urlaub im Kalenderjahr. Pro Monat ergeben sich also 2,5 Tage. Bekommt der neue Mitarbeiter dann 27 oder 28 Tage im neuen Betrieb?
Danke.
Community-Antworten (2)
08.12.2014 um 22:51 Uhr
Halbe Urlaubstage gibt es nicht. Angefangene werden immer aufgerundet. Beim neuen AG hat er einen Anspruch von 28 Tagen nach Ablauf von 6 Monaten. Davor anteilig.
10.12.2014 um 14:29 Uhr
Hallo Hamburg, der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. § 4 BUrlG. Hier also ab August und dann die vollen 30 Tage. Sollte er bei dem alten AG schon für diesen Jahr Urlaub gehabt haben, muss dies der alte AG laut § 6 Abs. 2 dem AN bescheinigen. Dann wird dieser abgezogen LG Angie
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