Hallo an Alle,

ein Kollege hat einen bis zum 24.09.2008 befristeten Arbeitsvertrag.
Lt. Bundesurlaubsgesetz §5 Teilurlaub (1) hat er Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhälnisses.

Wie sieht es nun mit den 24 Tagen im September aus, werden die anteilig berechnet oder fällt der Urlaubsanspruch für diese Zeit einfach weg?

Bitte nur fundierte Anworten, die in einschlägigen Kommentaren oder Urteilen stehen und somit gesichert sind.

Vielen Dank im voraus

Der-Orion