Hallo,

wir haben 2 Standorte und haben einen GBR gebildet. Bei der Wahl wollten 2 Kolleginnen unbedingt den Vorsitz. Nun hatte die Koll. aus Stando. 2 den Vorschlag gemacht den Vorsitz doch im wechsel zu praktizieren. 6 Monate hier, 6 Monate dort. Jetzt haben wir aber schon zwei verschiedene Aussagen hierzu gehört und eine war, dass dies gar nicht geht, bzw. dass man nach 6 Monten eine Neuwahl des Vorsitzenden auf die Tagesordnung setzen müsste und dies nicht einfach im wechsel geht. (was wir eigentlich auch gar nicht möchten... ja ich weiss, warum haben wirs dann getan.. aber das wäre jetzt zu ausschweifend... ;o))

Frage1: Stimmt das oder dürfen wir das doch so handhaben wie die Mehrheit entscheidet?

Frage2: Könnten wir (wir haben stimmenmehrheit) verlangen das wir eine neuwahl des Vorsitzenden möchten und dieser "endgültig" und nicht im wechsel ist?

Vielen Dank im Voraus!!!!
Gruß - Stephanie