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GBR-Vorsitz im Wechsel?

S
Stephanie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben 2 Standorte und haben einen GBR gebildet. Bei der Wahl wollten 2 Kolleginnen unbedingt den Vorsitz. Nun hatte die Koll. aus Stando. 2 den Vorschlag gemacht den Vorsitz doch im wechsel zu praktizieren. 6 Monate hier, 6 Monate dort. Jetzt haben wir aber schon zwei verschiedene Aussagen hierzu gehört und eine war, dass dies gar nicht geht, bzw. dass man nach 6 Monten eine Neuwahl des Vorsitzenden auf die Tagesordnung setzen müsste und dies nicht einfach im wechsel geht. (was wir eigentlich auch gar nicht möchten... ja ich weiss, warum haben wirs dann getan.. aber das wäre jetzt zu ausschweifend... ;o))

Frage1: Stimmt das oder dürfen wir das doch so handhaben wie die Mehrheit entscheidet?

Frage2: Könnten wir (wir haben stimmenmehrheit) verlangen das wir eine neuwahl des Vorsitzenden möchten und dieser "endgültig" und nicht im wechsel ist?

Vielen Dank im Voraus!!!! Gruß - Stephanie

4.09102

Community-Antworten (2)

K
Kölner

07.02.2007 um 19:47 Uhr

@Stephanie Jedes mal müsste neu gewählt werden und der alte GBR-Vorsitzende abgewählt werden. Und da sähe ich einige rechtliche Probleme...

Also erübrigt sich die erste Frage m.E. Die zweite Frage ist ja damit auch schon fast geklärt: Ihr könntet jederzeit den GBRV abwählen und neu wählen.

A
Angi1

08.02.2007 um 09:40 Uhr

@ Kölner,

im Fitting steht zu § 26 BetrVG RN 18 " Die Wahl des Vorstizenden und seines Stellvertreters gilt grundsätzlich für die gesamte Wahlperiode des BR. Der BR kann jedoch zulässigerweise beschließen die Wahl von vorneherein auf eine bestimmte Zeit, z.B. bis zum Ablauf der Hälfte der Amtszeit des BR zu begrenzen."

Im § 51 Abs. 1 BetrVG steht : Für den Gesamtbetriebsrat gilt u.a. § 26 entsprechend.

Man kann also die Wahl zeitlich begrenzen, muß dann aber neu wählen.

MfG Angi1

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