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§ ArbZG Hilfe

S
stefaniewolf
Jan 2018 bearbeitet

Wo steht im ArbZG, dass man nur max 48 Std. wöchentlich arbeiten darf.

Ich finde den §§ nicht.

Von der Gewerkschaft hat man mir den H inweis gegeben, konnte mir aber nicht den § nennen.

Danke

1.16804

Community-Antworten (4)

K
Kölner

08.12.2014 um 11:05 Uhr

Man darf auch mal 60 Std/Woche arbeiten unter der Voraussetzung: 6 Tage-Woche, 10 Std. im Maximum/Tag. Durchschnittlich (innerhalb von 6 Monaten) darf aber nicht mehr als 48 Std/Woche gearbeitet werden.

§ 3 ArbZG - da werden Sie geholfen!

P
PeterPaula

08.12.2014 um 12:39 Uhr

Wobei der BR solch hohes Arbeitspensum ablehnen kann, wenn es zu Überlastungen von AN kommt. § 3 ArbZG gibt nur die HÖCHSGRENZE des GESETZLICH MÖGLICHEN wieder, nicht die Grenzen des PERSÖNLICH ZUMUTBAREN oder des GESUNDHEITLICH VERTRETBAREM ;)

N
nicoline

08.12.2014 um 12:51 Uhr

Wo steht im ArbZG, dass man nur max 48 Std. wöchentlich arbeiten darf. In Ergänzung zu Kölner: so steht es wörtlich nirgends geschrieben. Es ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten werktäglichen Höchstarbeitszeit die regulär 8 Std. beträgt aber auch 10 Std. betragen kann. Bei 6 Werktagen (Mo-Sa) macht das dann 48 / 60 Std. Und unter ganz bestimmten Umständen kann die Arbeitszeit sogar 24 Std. tgl. betragen § 7 ArbZG machts möglich.

PS: da kann man ja froh sein, dass die bei der Gewerkschaft wenigstens wussten, dass es ein ArbZG gibt!

S
stefaniewolf

09.12.2014 um 10:38 Uhr

danke, jetzt ist der "Groschen" gerutscht

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