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Feiertagsarbeit, Pflicht oder nicht?

F
Franzl
Jan 2018 bearbeitet

Alle Jahre wieder kommt es zu Diskussionen ob man an Feiertagen arbeiten muss. Es handelt sich bei unserem Betrieb um einen Durchfahrbetrieb, wir haben ein 5 Schichtsystem. Werden noch weitere Infos benötigt bitte Fragen.

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Community-Antworten (3)

H
Hoppel

07.12.2014 um 14:11 Uhr

@ Franzl

Entweder fällt Euer Betrieb unter den § 10 ArbZG oder aber § 13 ArbZG greift!

Sollte ein Vollkonti Schichtbetrieb zulässig sein, können Eure KollegInnen Sonn-/ und/oder Feiertagsarbeit natürlich nicht verweigern.

G
gironimo

07.12.2014 um 14:58 Uhr

.... der BR kann höchstens die Einhaltung des § 11 ArbZG im Blick haben und über die Mitbestimmung bei der Arbeitszeitverteilung (§ 87 BetrVG) für gerechte Regelungen sorgen.

F
Franzl

07.12.2014 um 18:11 Uhr

Vielen Dank für die Info. Die Gesetze hatte ich mir auch schon heraus gesucht. Die ein wenig schwammig formuliert. Ich müsste jetzt also nur definitiv klären ob wir ein Vollkonti Betrieb sind, Vollkonti heißt doch nichts anderes das immer produziert wird (Durchgängig / Kontinuierlich). Das ist bei und der Fall, Ergo ist ein verweigern der Arbeit nicht zulässig.

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