Bei Teilzeitkräften wird ja der Urlaub nicht nach Stunden, sonden nach Tagen, an denen gearbeitet wurde, berechnet. Die Stundenzahl kann pro Arbeitstag ja unterschiedlich sein.
Wie wird dann ein Anspruch aus § 7 Absatz 4 BurlG berechnet? Kann nach durchschnittlichen Stunden abgerechnet werden??