Berechnung von Teilurlaub - Was zählt als "vollendeter Monat"?
Hallo,
ich habe eine Frage: Nach den gesetzen erhält ja ein Arbeitnehmer wenn er die 6 monatige Wartezeit noch nciht erfüllt hat einen Teilurlaub von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollendeten Monat. Nun aber: Was zählt als "vollendeter Monat"? In dem Fall hat der Arbeitnehmer am 15.02. angefangen, und will am 19.06. wieder aufhören. Bekommt er nun für 03, 04 + 05 jeweils 2,5 Tage, also 7,5 aufzurunden auf 8? Oder 15.02.-15.06 = 4 Monate = 10 Tage?
Community-Antworten (1)
22.05.2005 um 23:16 Uhr
Sie sehen das völlig richtig. Der Monat im BUrlG beginnt an dem Tag, an dem der Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt (z.B. 15.02.) und endet (z.B. am 14.06.) des Monats, an dem er die Tätigkeit beendet. Er hat damit vier Monate gearbeitet und hat einen entsprechenden Urlaubsanspruch. Sollte er allerdings bis zum 15.06. arbeiten, hat er noch keinen neuen Urlaubsanspruch erworben. Das Gesetz sagt klar: Nur vollendete Beschäftigungsmonate zählen.
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