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Urlaubsanspruch vor Ruhestand?

G
Giulia
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin geht zum 31.08.2008 in Ruhestand. Hat sie Anspruch auf Teilurlaub, d.h. 20 Tage, oder Anspruch auf den vollen Jahrensurlaub von 30 Tagen?

4.40203

Community-Antworten (3)

S
Sternburg

23.04.2008 um 13:18 Uhr

Teilanspruch nur dann, wenn der AN in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

--> § 5 Abs. 1c BUrlG

Scheidet der AN in der zweiten Jahreshälfte aus, hat er zumindest den gesetzlichen Urlaubsanspruch für das ganze Jahr.

E
Efaienaerbeer

23.04.2008 um 13:28 Uhr

Es sei denn ein geltender TV sieht Teilurlaub vor. Die gesetzliche Regelung darf nämlich durch TV abgeändert werden - auch zum Nachteil des AN - (nicht aber durch den Arbeitsvertrag)

P
Petrus

23.04.2008 um 13:34 Uhr

Hatten wir das nicht erst? Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub (4Wochen, bei 5-Tage-Woche = 20 Tage) oder den anteiligen arbeitsvertraglichen Anspruch (8/12 * 30 = 20 Tage). Je nachdem, was günstiger ist...

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