Gewährung eines Teilurlaubs nach Gesetz bei Neueinstellung auch vor sechsmonatiger Wartezeit möglich?
Laut BUrlG entsteht der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Weiter heißt es: der AN hat einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Unser AG argumentiert dazu: Teilurlaub aber erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist. Ich meine, auch wenn der AN erst drei Monate beschäftigt ist, hat er bereits Anspruch auf Teilurlaub für diese drei Monate. Bei und gilt der TVöD-K. Liege ich hier richtig? wenn ja, wo finde ich den Hinweis dazu Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
03.03.2011 um 11:29 Uhr
@ Fliege, siehe § 5 Abs. 1 Nr. a BUrlG. Beispiel: Wenn der AN am 01.10.2010 eingestellt worden wäre, hat er Ende Dezember einen Anspruch von 3/12 des Tarifurlaubes.
03.03.2011 um 11:34 Uhr
Wichtig ist nur, das der Kollege den Anspruch von 1/12 für jeden vollen geleisteten Monat hat. Wurde er z.B. am 3ten eingestellt, so ist der volle Monat auch erst am nächsten 3ten, bzw. 2ten erreicht. Wurde ein Kollege am 1ten eingestellt und verlässt das Unternehmen nach 5 Monaten und 29 Tagen, dann hat nur Anspruch auf Abgeltung von 5/12 des Jahresurlaubs.
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