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Urlaubs Anspruch - Wartezeit §4 BUrlG?

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rudella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen Ich habe folgendes anliegen . Ein neuer Kollege hat ab 5.03.2007 bei uns angefangen , hat laut der GL keinen anspruch auf dem Urlaub für März,da es kein foller Monat ist . §5 Teilurlaub Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres , für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubanspruch erwirbt .

Da er ja ab 5.03.2007 in einem Arbeitsverhältniss ist wird er die Wartezeit erfüllen .

§4 Wartezeit BUrlG

Frage Kann mir das einer defeniren ? Hat er in dieser Situation ab September einen vollen Urlaubsanspruch ? Sprich für das Jahr 2007 , z.B. volle 30 Tage ?

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Community-Antworten (10)

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Kölner

13.06.2007 um 10:14 Uhr

@rudella Tarifvertrag?

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rudella

13.06.2007 um 10:25 Uhr

Nein wir sind seid 2000 ohne haben eine BV

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paula

13.06.2007 um 10:43 Uhr

@rudella

Ihr habt eine BV? Was steht denn da drin? Von den Vorschriften des BUrlG kann durch BV nicht abgewichen werden. siehe § 13 BUrlG

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rudella

13.06.2007 um 11:04 Uhr

Kölner Wir haben keine BV über Urlaub , warscheinlich haben die das aus dem TV 1999 übernohmmen leider habe ich keine Unterlagen darüber

P
paula

13.06.2007 um 11:41 Uhr

@rudella

wer hat was übernommen? Verstehe gerade Deine Antwort nicht so ganz...

K
Kölner

13.06.2007 um 11:46 Uhr

@rudella Folgende Frage:

  • ich verstehe nix mehr!

Kannst Du die Frage im Zusammenhang mit der evt. BV/nicht-BV noch mal erläutern?

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rudella

13.06.2007 um 12:12 Uhr

Ich habe was über urlaub gefunden , das ist in jedem Arbeitsvertrag geregelt , allerdings steht da nur das der Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub von 30 Werkstagen pro Jahr hat . Dann habe ich noch eine alte BV von 1999 gefunden da steht das der Urlaubanspruch nahc §§11-14 MTV gewährt wird .

Den MTV habe ich über Internet herausgefunden aber in dem wird der Urlaub erst im § 15 geregelt

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rudella

13.06.2007 um 12:57 Uhr

Hallo Wenn der Urlaubsanspruch nicht konkrekt geregelt ist ,was gilt dann ?Hat der dann anspruch auf vollen Urlaub 2007, so bald die Wartezeit vorbei ist ?

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DocPille

13.06.2007 um 13:30 Uhr

Man kann doch keinen Urlaub bekommen für Monate wo nicht gearbeitet wurde.Er bekommt 9/12 von 30Tagen,23Tage.

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Rudella

14.06.2007 um 08:39 Uhr

Hallo , danke für die Hilfe . Ich habe das auch schon rausgefunden . Der Urlaubsanspruch besteht nur für volle Monate, fehlt ein Arbeitstag besteht für den Monat kein Urlaubanspruch .

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