Urlaubs Anspruch - Wartezeit §4 BUrlG?
Hallo Kollegen
Ich habe folgendes anliegen .
Ein neuer Kollege hat ab 5.03.2007 bei uns angefangen , hat laut der GL keinen anspruch auf dem Urlaub für März,da es kein foller Monat ist . §5 Teilurlaub Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres , für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubanspruch erwirbt .
Da er ja ab 5.03.2007 in einem Arbeitsverhältniss ist wird er die Wartezeit erfüllen .
§4 Wartezeit BUrlG
Frage Kann mir das einer defeniren ? Hat er in dieser Situation ab September einen vollen Urlaubsanspruch ? Sprich für das Jahr 2007 , z.B. volle 30 Tage ?
Community-Antworten (10)
13.06.2007 um 10:14 Uhr
@rudella Tarifvertrag?
13.06.2007 um 10:25 Uhr
Nein wir sind seid 2000 ohne haben eine BV
13.06.2007 um 10:43 Uhr
@rudella
Ihr habt eine BV? Was steht denn da drin? Von den Vorschriften des BUrlG kann durch BV nicht abgewichen werden. siehe § 13 BUrlG
13.06.2007 um 11:04 Uhr
Kölner Wir haben keine BV über Urlaub , warscheinlich haben die das aus dem TV 1999 übernohmmen leider habe ich keine Unterlagen darüber
13.06.2007 um 11:41 Uhr
@rudella
wer hat was übernommen? Verstehe gerade Deine Antwort nicht so ganz...
13.06.2007 um 11:46 Uhr
@rudella Folgende Frage:
- ich verstehe nix mehr!
Kannst Du die Frage im Zusammenhang mit der evt. BV/nicht-BV noch mal erläutern?
13.06.2007 um 12:12 Uhr
Ich habe was über urlaub gefunden , das ist in jedem Arbeitsvertrag geregelt , allerdings steht da nur das der Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub von 30 Werkstagen pro Jahr hat . Dann habe ich noch eine alte BV von 1999 gefunden da steht das der Urlaubanspruch nahc §§11-14 MTV gewährt wird .
Den MTV habe ich über Internet herausgefunden aber in dem wird der Urlaub erst im § 15 geregelt
13.06.2007 um 12:57 Uhr
Hallo Wenn der Urlaubsanspruch nicht konkrekt geregelt ist ,was gilt dann ?Hat der dann anspruch auf vollen Urlaub 2007, so bald die Wartezeit vorbei ist ?
13.06.2007 um 13:30 Uhr
Man kann doch keinen Urlaub bekommen für Monate wo nicht gearbeitet wurde.Er bekommt 9/12 von 30Tagen,23Tage.
14.06.2007 um 08:39 Uhr
Hallo , danke für die Hilfe . Ich habe das auch schon rausgefunden . Der Urlaubsanspruch besteht nur für volle Monate, fehlt ein Arbeitstag besteht für den Monat kein Urlaubanspruch .
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Kündigung und Resturlaub - @ sh_9260, Zum Beitrag 34280
4.1 Fallgruppen des Teilurlaubs Zunächst regelt das Bundesurlaubsgesetz in § 5 Abs.1 Buchst. a den Fall, dass der Arbeitnehmer erst in der zweiten Jahreshälfte in das Arbeitsverhältnis eintritt un
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
Hallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
fragwürdige Kündigung
Wie ist die Rechtslage in folgendem Fall unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. §§ 623, 174, 626 BGB, §§ 1, 4, 7 KSchG sowie § 7 BUrlG): In einer GmbH besteht kein Be
BUrlG bei "Urlaub aus Gleitzeit" zutreffend?
Wir haben den Fall, dass ein AN Freizeitentnahme aus seinem Gleitzeitkonto beantragt hat und der AL es mit der Begründung: "aus betrieblichen Gründen, nein" abgeleht hat. Meiner Meinung und der Meinun