Urlaubsjahr vs. Wirtschaftsjahr
Hallo, schön daß ich das Forum hier gefunden habe :)
Ich arbeite in einer Zweigniederlassung einer GmbH und bin BR-Mitglied, am Standort hier haben wir derzeit 109 Beschäftigte. Das Wirtschaftsjahr des Unternehmens geht von 01.07. - 30.06., schon seit Jahrzehnten...
Nun möchte die Geschäftsführung ab Januar, daß der Urlaub immer zum Ende des Geschäftsjahes genommen ist. Es sollen also der bis 30.06. entstehende Urlaubsanspruch (meist 15 Urlaubstage, also die Hälfte vom Jahresurlaub) bis zum 30.06. genommen werden.
Für das zweite Halbjahr (Kalenderjahr) ist der restliche Urlaub dann bis 31.12. abzugelten.
Weiter soll festgelegt werden, wenn ein Mitarbeiter dieser Regelung nicht nachkommt, daß die Geschäftsleitung den Urlaub entsprechend festsetzen kann.
Ist sowas zulässig? Unser Manteltarifvertrag (IG Metall) regelt diesbezüglich nichts spezielles (habe diesen aber nicht vorliegen, da ich derzeit zuhause bin) denke ich. Das Gesetz kenne ich! BUrlG § 1 Urlaubsanspruch und § 13 regelt ja "kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden" - aber was ist denn zuungunsten des MA ? Genügt dafür schon die Verfügung daß 15 Tage in einer bestimmten Zeitspanne (6 Monate) genommen werden muss?
Danke für Eure Tips und Ratschläge wie es bei "Euch" läuft wenn auch so eine BV eingeführt werden sollte.
Community-Antworten (10)
05.12.2014 um 07:18 Uhr
Na das Wirtschaftsjahr intressiert Euch doch wohl eigentlich nicht sondern das Kalenderjahr. Wenn Euer AG Betriebsurlaub machen möchte dann seid Ihr ja in der Mitbestimmung nach 87 BetrVG. Ich würde auf eine BV zum Thema Urlaubsplanung bestehen und da würde garantiert nicht drinstehen das der Chef den Urlaub festlegen darf! :-)
05.12.2014 um 08:57 Uhr
Tolle Pläne, die Euer Chef da hat. Gut, dass die AN einen BR haben, der seine Mitbestimmung im vollen Umfang geltend machen wird. Nur bei der Frage Urlaubsjahr gibt es nichts mitzubestimmen, da ja hier (siehe Eingangssatz des § 87 BetrVG) eine Gesetzliche Regelung besteht. Und die lautet laut Bundesurlaubsgesetz " Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr"
Dabei muss es also bleiben. Und klar - mit einseitig festlegen braucht der AG auch nicht hoffen. Das lehnt Ihr kategorisch ab.
05.12.2014 um 11:15 Uhr
@DRMaster, auch das BurlG § 7 Nummer 1, 2, 3 Satz 1 und 2 sollten Deine Fragen beantworten
05.12.2014 um 16:30 Uhr
Hallo, danke für Eure Meinungen.
Neben §1 BUrlG denke ich daß das wohl auch ein wichtiger Punkt bei den "Verhandlungen" ist (bzw. verhandeln werden wir so gar nicht, sondern eher dagegen argumentieren):
§ 7 BUrlG (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
und "dringend" sind die Gründe des AG ja nicht. Der erste Satz ist ist da wohl auch unmißverständlich :)
Es soll übrigens KEIN Betriebsurlaub eingeführt werden, sondern der Hintergrund ist das abweichende Wirtschaftsjahr und die damit verbundenen Rückstellungen, die scheinbar "blöd" in der Bilanz aussehen.
24.01.2015 um 18:32 Uhr
Hi, möchte hier auch eine Rückmeldung geben, da ich denke daß sowas ganz hilfreich ist wenn jemand mal einen ähnlich Fall hat:
Es stellte sich alles etwas schlimmer dar als erst gedacht. Es müssen Kosten an mehreren Punkten gespart werden und zwar möglichst viel bis 30.06. (Wirtschaftsjahr-Ende).
Kosten sparen geht u.a. nun auch über die Regelung, daß 17 Urlaubstage im 1. Halbjahr von jedem MA genommen werden müssen. Die restlichen 13 dann im 2. Halbjahr.
Somit werden "echte" Personalkosten eingespart, wegen den Rückstellungen (siehe oben). Wir vom BR haben mehrere Stellen angefragt, wurde uns auch so bestätigt und auch, daß der AG den Urlaub in dieser Form "verplanen" kann. Diese Regelung ist sogar noch recht mild und human, im Vergleich was sonst so passiert in der Welt.... Wir haben der BV somit zugestimmt.
Alternative wäre gewesen: längerfristig (über 1-2 Jahre) an einem Standort eine kleinere Aushilfsabteilung mit 7 MA zu schließen (einschl. einiger Leiharbeiter, aber auch "Stammbelegschaft").
Ich denke damit kann/muss man leben. Es ist halt Abwägungssache und es gibt wohl schlimmeres als daß jemand Urlaubstage in einer bestimmten Zeit nehmen muss.... Zumal bei der Regelung Härtefälle und soziale Aspekte jederzeit von den Vorgesetzten beachtet werden sollen, und darüber wachen wir entsprechend :)
24.01.2015 um 18:58 Uhr
Ihr habt ja einen WA. Der müsste, so er denn gut geschult ist, erklären können, das der Einmaleffekt einer solchen Rückstellungsauflösung nur für ein Geschäftsjahr reicht.
Es werden übrigens auch keine Personalkosten eingespart sondern nur die Bilanz geschönt. Da hat Euch der GF echt einen Bären aufgebunden.
Ich würde als BR spätestens jetzt sehr, sehr hellhörig werden...
24.01.2015 um 21:59 Uhr
Personalkosten oder Bilanz geschönert (hatte ich ja auch zuerst geschrieben oben) - da wollte ich jetzt nicht drauf rumreiten, vor allem weil wir das aus unserer Position wohl nicht herausfinden können. Der WA kann das schon, das stimmt.
Wir haben gesamt gesehen noch ein gutes Verhältnis, Geld kommt auch pünktlich usw. und ich denke wenn man abwägt ist das nun ein sehr kleines Übel was alle MA tragen müssen. Mal sehen, ob wir aber auch so mitmachen wenn es um 2016 geht und das wieder anstehen sollte. Da müsste der WA dann auf jeden Fall intensiv und aktiv mitarbeiten.
24.01.2015 um 22:34 Uhr
Der WA ist ein Ausschuss des BRs! Und: Geld pünktlich zu bekommen ist noch kein Heldentum.
27.01.2015 um 22:17 Uhr
Ich denke aber den meisten wird klar sein was ich meine, viell. drücke ich mich auch nicht so gut aus, unser Klima ist jedenfalls "gut bis sehr gut" zumindest zwischen Chef vor Ort, BR und den Kollegen. Und mit der BV können praktisch alle leben, es kommt auch erstaunlich wenig Gemotze von den üblichen Pappenheimern.... :)
27.01.2015 um 23:02 Uhr
Das nennt man konfabulation. Weiter so!
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